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Home 24.10.2013, 11:07 Uhr

10 Tipps für die Winterzeit am Point of Sale

Ein Restrisiko bleibt
Was die Haftung bei Unfällen in Geschäften betrifft, hängt die Recht­sprechung immer vom Einzelfall ab. Denn der Betreiber muss in zumutbarem Umfang für die Sicherheit am Point of Sale sorgen. Andererseits trägt jeder Kunde ein gewisses allgemeines Lebensrisiko. Ereignet sich ein Unfall vor dem Shop, weil die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde, so haftet derjenige, der für den Winterdienst verantwortlich gewesen wäre. Falls doch mal etwas passiert, minimiert eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung, die auch für Personenschäden aufkommt, das eigene Risiko.