Das ändert sich 2013
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Mehr Geld für Minijobber
Die Verdienstobergrenze für sogenannte Minijobber steigt um 50 Euro auf 450 Euro. Wer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss zudem Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Verdienstobergrenze für sogenannte Minijobber steigt um 50 Euro auf 450 Euro. Wer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss zudem Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.