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Home 11.06.2014, 16:09 Uhr

Das müssen Online-Händler nun unbedingt beachten

10. Bestätigung des Vertrags im Fernabsatz
Bei Fernabsatzverträgen - und das sind alle Online-Käufe - ist der Unternehmer künftig verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger (wie zum Beispiel (automatisierte) Bestellbestätigungs-E-Mail) zur Verfügung zu stellen.