Das müssen Online-Händler nun unbedingt beachten
9. Informationspflichten bei Dauerschuldverhältnissen
Künftig muss der Unternehmer bei Angeboten, die auf die Begründung von Dauerschuldverhältnissen gerichtet sind (zum Beispiel Abonnement-Verträge) über die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge informieren.