Das müssen Online-Händler nun unbedingt beachten
8. Information über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien
Ab dem 13. Juni 2014 ist der Online-Händler verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien zu informieren. Wird andersherum keine Garantie beworben, muss kein Hinweis erfolgen, dass eine Garantie nicht angeboten wird.