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Home 11.06.2014, 16:09 Uhr

Das müssen Online-Händler nun unbedingt beachten

6. Widerrufsrecht für digitale Inhalte
Wenn Sie digitale Inhalte (Downloads, PDF-Daten, eBooks, Apps, Music- oder Videostreaming oder Produkt-Keys) verkaufen, sorgen Sie dafür, dass der Verbraucher im Online-Shop ausdrücklich bestätigen kann, dass er sein Widerrufsrecht verliert, wenn er der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist stimmt.