Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
6. Neue Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- beziehungsweise Arbeitslosenversicherung wird im Westen von 5.800 Euro auf 5.950 Euro monatlich und im Osten von 4.900 Euro auf 5.000 Euro monatlich angehoben. Vor allem Gutverdiener werden damit durch höhere Abgaben belastet. Auch die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung wird angehoben. Sie steigt im nächsten Jahr bundeseinheitlich von 52.200 Euro auf 53.550 Euro. Angestellte, die sich privat versichern möchten, sind 2014 also auf ein etwas höheres Einkommen angewiesen.