Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
7. Reisekostenreform: Für Angestellte, die viel geschäftlich unterwegs sind und beispielsweise zwischen mehreren Filialen pendeln, ist die neue Reisekostenregelung von besonderer Bedeutung, die ab dem 1. Januar gilt. Neu ist unter anderem die Definition der "ersten Tätigkeitsstätte", welche die "regelmäßige Arbeitsstätte" ersetzt. Voraussetzung hierfür ist eine unbefristete oder zumindest 48-monatige Beschäftigung an diesem Ort. Außerdem wird die Verpflegungspauschale auf 12 Euro angehoben (früher 6 Euro), wobei eine Mindestabwesenheitszeit von 8 Stunden Voraussetzung ist. Bei längeren Dienstreisen fällt diese auch für den An- und Abreisetag an.