Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
9. Jahresmeldung ist früher fällig: Ab 2014 muss die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Vorjahr bereits bis spätestens 15. Februar erfolgen. Der Abgabetermin wurde aufgrund einer Änderung der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) vorverlegt.