Knowhow 17.11.2015, 13:00 Uhr

Inkassoverfahren: Richtig mahnen und fordern

Die Ware ist beim Kunden angekommen, doch der bezahlt die Rechnung nicht - für ­jeden Online-Händler ein Ärgernis und der Moment, um ein Inkassoverfahren einzuleiten.
(Quelle: Fotolia.com/Axel Bueckert)
Guten Tag, sicherlich haben Sie einfach nur vergessen, unsere Rechnung vom 8. Oktober 2015 in Höhe von 263 Euro zu begleichen.“ Mit einer freundlichen Zahlungserinnerung beginnt ein mehrstufiger Mahnprozess, wenn Kunden bei Online-Händlern Waren bestellen, aber nicht fristgerecht bezahlen. Verpufft diese Payment-Erinnerung wirkungslos, folgt ein weiteres Schreiben, manchmal auch ein drittes. Spätestens dann wird es aber auch Zeit, ­einen Inkassodienstleister oder eine ­Anwaltskanzlei einzuschalten.
Laut einer Umfrage des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen unter seinen Mitgliedern sind Online-Händler stärker als andere Branchen ­davon betroffen, dass Rechnungen nicht beglichen werden. 44 Prozent der BDIU-Mitglieder berichten, dass der Online-Handel "Probleme mit der Rechnungstreue der Kunden" habe. Es zeigt sich, dass 18- bis 24-Jährige Rechnungen schlechter begleichen als über 25-Jährige. Gläubiger jüngerer Verbraucher sind laut BDIU-Umfrage am häufigsten die ­Online- und Versandhändler.
Beim Eintreiben von offenen Forderungen wird zwischen einem vorgerichtlichen Inkasso und einem gerichtlichen Mahnverfahren unterschieden. Beim vorgerichtlichen Inkasso geht es um die Kommunikation mit dem Schuldner: Warum zahlt er nicht? Welche individuelle Lösung kann ihm angeboten werden, damit der Händler doch noch zu seinem Geld kommt? Fruchtet jedoch alles nichts, geht der Fall an das zuständige Gericht. Der Antrag auf einen Mahnbescheid leitet ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Sein Zweck ist die Verjährung zu hemmen und einen Titel zu erwirken, der die Forderung absichert. Dieser ist dann 30 Jahre lang gültig.
Möchte sich ein Händler mit dem Mahnwesen und dem Inkasso nicht selbst auseinandersetzen, kann er es auslagern. Zahlreiche Inkassodienstleister buhlen um Online-Händler als Kunden. Die PNO Inkasso AG bezeichnet ihren Ansatz beispielsweise als "Mediativinkasso". Der Dienstleister tritt als neutrale Vermittlungsinstanz an die Schuldner heran und erarbeitet mit ihnen eine geeignete Zahlungslösung.
"Dadurch wird die Geschäftsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner nicht noch weiter strapaziert und die Parteien können sich noch in die Augen schauen", erklärt Alfons Winhart, Vorstand von PNO Inkasso, das Prinzip. Das Unternehmen betreibt das Portal Mahnbescheide.de. Dort wird erklärt, wie ein Mahnverfahren abläuft, und es kann online ein Mahnbescheid beantragt werden.
Auch Forderungsmanagement-Anbieter Kruk Deutschland will in einen "vertrauensvollen und partnerschaftlichen Dialog" mit dem betroffenen Verbraucher treten. Das Unternehmen wurde 1998 in Breslau ­gegründet und ist seit 2011 an der Warschauer Börse notiert. Neben dem Kerngeschäft Forderungsmanagement gehören unter anderem eine Anwaltskanzlei, das polnische Schuldnerregister "Erif" und eine ­Detektei zur Unternehmensgruppe.




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