Bundestag schafft Störerhaftung ab

Ist die Novelle eine Mogelpackung?

Doch nicht alle sind so begeistert von der Gesetzesänderung. Der Verein Digitale Gesellschaft bezeichnet die Novelle als Mogelpackung. Aufgrund des Provider-Privilegs sind die Anbieter privater Hotspots zwar vor Schadensersatzforderungen sicher, nicht aber automatisch vor Unterlassungsansprüchen gefeit. Diese Praktik ist aber eine Grundlage der Abmahnindustrie.
"WLAN-Betreiber werden auch in Zukunft keine Rechtssicherheit genießen, wenn sie ihre Netzzugänge für die Allgemeinheit öffnen. SPD und Union haben sich auf einen faulen Kompromiss geeinigt, der alles andere ist als eine wirkliche Abschaffung der WLAN-Störerhaftung", sagte Volker Tripp, politischer Geschäftsführer vom Verein Digitale Gesellschaft gegenüber Netzpolitik.org. "Ohne Freistellung von Unterlassungsansprüchen müssen WLAN-Betreiber weiterhin damit rechnen, für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden."
Auch Juristen wie Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Experte für Netzpolitik, oder der IT-Fachanwalt Thomas Stadler warnen vor der mangelnden Rechtssicherheit. Sie empfehlen, dem Nachbar das eigene WLAN noch nicht zur Verfügung zu stellen, solange noch rechtliche Grundlagen für Abmahnungen bestehen.
Laut Bundesregierung ist die Sperrverfügung gegen Access Provider der Grund, wieso die Unterlassungsansprüche weiter bestehen. Diese rechtliche Grundlage für Unterlassungsansprüche sehe das EU-Recht vor. Den Abmahnungen ein Ende bereitet wird so aber nicht. Wie viele private WLAN-Inhaber also tatsächlich auf den Provider-Zug aufspringen und wie sehr letzten Endes dadurch die Digitalwirtschaft beflügelt wird, bleibt abzuwarten.




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