WLAN-Hotspots 02.06.2016, 15:10 Uhr

Bundestag schafft Störerhaftung ab

Die Störerhaftung ist vom Tisch. Der Bundestag hat heute über die Novelle des TMG entschieden. Während die Wirtschaft im freien WLAN Chancen sieht, warnen Vereine und Juristen vor einer "Mogelpackung".
(Quelle: Shutterstock.com/Faysal)
Störerhaftung adé - der Bundestag hat der Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zugestimmt und auch Anbieter von privaten WLAN-Internetzugängen zu Zugangsprovidern im Sinne des § 8 TMG erklärt. Damit haften sie nur beschränkt für strafrechtliche Online-Aktivitäten, die über ihren WLAN-Zugang begangen werden. Sie stehen somit gleichberechtigt neben den sogenannten Access Providern.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft begrüßt die Novelle und bezeichnet sie als längst überfällige Entscheidung. "Führen wir uns den Konflikt einmal vor Augen: Einerseits seit Jahren eine bessere Netzabdeckung mit Online-Zugängen anzustreben, andererseits kleine Netzbetreiber wie Café-Besitzer mit horrenden Abmahnungen zu bedrohen, ist geradezu paradox", sagte BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.  
 
Auch die digitale Wirtschaft in Deutschland könnte die Entscheidung beflügeln, wie nun eine User-Umfrage des BVDW ergab. Am meisten würden demnach Medienanbieter profitieren: 41 Prozent der Befragten würden häufiger Nachrichten lesen, was im Umkehrschluss natürlich zu höheren Werbeeinnahmen führt.

Wirtschaft kann profitieren

20 Prozent der Befragten gaben sogar an, von unterwegs mehr zu shoppen, sollte öfter freies WLAN zur Verfügung stehen; und 15 Prozent würden ihren Arbeitsplatz vom Büro ins Café verlagern, wenn sie dort Zugang zum Internet haben. Auch rein digitale Geschäftsmodelle wie Streaming-Angebote oder Soziale Netzwerke profitieren von der Abschaffung der Störerhaftung.
Auch der Branchenverband eco zeigt sich über die Entscheidung des Bundestags erfreut. "Die Koalition hat eine europarechtlich saubere Lösung gefunden", sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht. "Die Neuregelung bringt endlich die dringend nötige Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter. Gerichtlichen Unterlassungsansprüchen dürfte damit die Grundlage entzogen sein."




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