Teleround 30.01.2013, 14:20 Uhr

Pleite mit Spätfolgen

Die Händlerkooperation Teleround musste im Frühjahr 2010, kurz nach der Übernahme durch die HFO-Gruppe, einen Insolvenzantrag stellen. Drei Jahre nach dem Konkurs setzen nun Forderungen des Insolvenzverwalters ehemalige Teleround-Partner unter Druck.
Als die Händlerkooperation Teleround im März 2010 wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" in die Insolvenz ging, konnten die letzten Provisionen für die geschalteten Mobilfunkverträge nicht mehr ausgezahlt werden - und noch heute warten einige Händler, die dem Unternehmen bis zuletzt die Treue gehalten hatten, auf ihre Provisionszahlungen.
Drei Jahre nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, treibt der Insolvenz­verwalter Hendrik Hefermehl nun offene Rechnungen für Hardware-Lieferungen ein. "Für uns ist das ein doppelter Schaden", klagt Tino Cafaro, Geschäftsführer von The-Company.de - und ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender von Teleround. "Es gab vor der Insolvenz Vereinbarungen, dass Provisionen und Rechnungen miteinander verrechnet werden. Diese sollen nun nicht mehr gelten." Im November 2012 erhielt er eine Zahlungsaufforderung über eine ­sechsstellige Summe.
Cafaro ist nicht der Einzige, der von diesen Rückforderungen betroffen ist. Bei Gerhard Armbruster, Geschäftsführer von ANS Telecom, ging der Fall vor Gericht - und wurde vom Landgericht Offenburg zugunsten des Insolvenzverwalters entschieden. Armbruster soll nun einen fünfstelligen Betrag bezahlen. "Eine Forderung in der Größenordnung könnte einem kleinen Unternehmen wie unserem den Gar­aus machen", sagt er. Aus seiner Sicht ist es besonders bitter, dass die Verträge über eine Zentralregulierung durch die Aktivbank nicht vor den Forderungen geschützt haben.
Das Problem: Zwar hatten die Händler ihre eigenen Forderungen an die Aktivbank abgetreten, die Forderungen für die Warenlieferungen lagen aber bei Tele­round. Thomas Luger, Rechtsanwalt in der Kanzlei des Insolvenzverwalters, führt dazu im Gespräch mit Telecom Handel aus: "Den Kunden stehen deshalb keine Forderungen gegen die Teleround zu, mit welchen gegen die Forderungen aus Warenlieferungen aufgerechnet werden kann." Durch das Urteil des Landgerichts Offenburg könnte es nun für die Händler noch schwerer werden, einen Ausweg aus der Situation zu finden. Eine Möglichkeit dazu könnte jedoch ein Vergleich sein, wie Rechtsanwalt Dominik Ossada erklärt.

Teleround: Pleite mit Spätfolgen

Unterdessen wirft Armbruster dem ehemaligen Teleround-Geschäftsführer Wolfgang Hüttner - heute nicht mehr bei tätig - vor, die Fachhändler nicht rechtzeitig über die prekäre Situation des Unternehmens aufgeklärt zu haben: "Es hieß immer, dass alles gut läuft und dass unsere Gelder sicher sind. Insbesondere nach dem Zusammenschluss mit HFO." Die HFO-Gruppe hatte Teleround erst Ende 2009 übernommen.
Diesen Vorwurf will Achim Hager, Vorstandsvorsitzender der HFO Telecom AG, so nicht stehen lassen: "Unverzüglich nachdem der Anwalt ihm gesagt hat, dass eine drohende Insolvenz im Verzug steht, hat Wolfgang Hüttner die Insolvenz angemeldet. Er hat nicht bis zum Ende der Frist gewartet, sondern sofort die Reißleine gezogen." Trotzdem ist für beide Seiten ein großer Schaden entstanden: "Wir haben damals richtig Lehrgeld bezahlt und unser Ruf hat gelitten", so Hager.
Wie Anwalt Dominik Ossada, Spezialist für Rechtsfragen im Mobilfunkbereich, die Situation einschätzt, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Teleround: Pleite mit Spätfolgen

Das sagt der Experte: Dominik Ossada, Inhaber der Kanzlei Ossada in Braunschweig, ist Experte für Rechtsfragen im Mobilfunkbereich.
Telecom Handel: Ist es innerhalb eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich möglich, eigene Forderungen noch offenen Rechnungen gegenüberzustellen?
Dominik Ossada: Die Frage ist zunächst, wann die Forderungen entstanden sind. Wenn die Aufrechnungslage im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung schon bestand und die Forderung mit der aufgerechnet werden soll nicht anfechtbar ist, kann man wirksam aufrechnen. Ein wichtiger Punkt ist immer, ob man von der Insolvenzsituation gewusst hat, oder nicht. Es kann durchaus sein, dass der Insolvenzverwalter für erbrachte Leistungen Rechnungen stellt, die bezahlt werden müssen, der  Geschäftspartner des insolventen Unternehmens aber selbst seine Forderungen nur zur Insolvenztabelle anmelden kann. Der Gläubiger muss dann damit leben, dass nur eine Quote ausgezahlt wird, da das insolvente Unternehmen nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Schulden vollständig zu begleichen.
Telecom Handel: Bitte erklären Sie das genauer...
Dominik Ossada: Im Insolvenzverfahren macht der Insolvenzverwalter das verbliebene Firmenvermögen flüssig und treibt noch offene Verbindlichkeiten ein. Die Gläubiger können wiederum ihre eigenen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Der Betrag, der bei der Verwertung des Firmenvermögens abzüglich aller Gebühren übrig bleibt, wird dann prozentual auf die Gläubiger verteilt.
Telecom Handel: Hat ein Händler überhaupt die Chance, sich gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters zu wehren?
Dominik Ossada: Natürlich! Wenn die Forderungen unberechtigt sind, sollte man auf keinen Fall zahlen. Dann ist das einfachste, erstmal seine Argumente mitzuteilen und dann nicht mehr zu reagieren. Glaubt der Insolvenzverwalter, im Recht zu sein, kann er klagen. Dann wird man vor Gericht eine Entscheidung bekommen. Dann gibt es noch den Weg einer negativen Feststellungsklage, aber das ist in aller Regel unwirtschaftlich und sehr unüblich. Einen Vergleich kann man hingegen immer schließen.
Telecom Handel: Wann ist ein Vergleich sinnvoll?
Dominik Ossada: Immer dann, wenn der Händler glaubhaft nachweisen kann, dass seine Existenz durch die Forderungen bedroht wird. Keinem Insolvenzverwalter ist daran gelegen, dass sein Gegner in die Insolvenz geht. Denn dann müsste auch er seine Forderungen zur Tabelle anmelden und würde selbst nach der Quote ausgezahlt.
Telecom Handel: Was kann ein Fachhändler tun, um gar nicht erst in diese Situation zu kommen?
Dominik Ossada: Spätestens dann, wenn man vermutet, dass der Geschäftspartner in Schwierigkeiten ist, sollte man sich von seinem Anwalt beraten lassen. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass man auch mit angeschlagenen Geschäftspartnern weiterarbeitet; ansonsten ist ein Überwinden der Krise nur schwer möglich. Dabei sollte man aber offen kommunizieren und sich so gut es geht absichern. Unternehmerisch tätig zu sein bedeutet immer auch, Risiken einzugehen - die durchaus Realität werden können. Das Problem unternehmerischer Risiken ist aber nicht, sie einzugehen, sondern sie nicht zu erkennen.




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