Teleround 30.01.2013, 14:20 Uhr

Pleite mit Spätfolgen

Die Händlerkooperation Teleround musste im Frühjahr 2010, kurz nach der Übernahme durch die HFO-Gruppe, einen Insolvenzantrag stellen. Drei Jahre nach dem Konkurs setzen nun Forderungen des Insolvenzverwalters ehemalige Teleround-Partner unter Druck.
Als die Händlerkooperation Teleround im März 2010 wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" in die Insolvenz ging, konnten die letzten Provisionen für die geschalteten Mobilfunkverträge nicht mehr ausgezahlt werden - und noch heute warten einige Händler, die dem Unternehmen bis zuletzt die Treue gehalten hatten, auf ihre Provisionszahlungen.
Drei Jahre nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, treibt der Insolvenz­verwalter Hendrik Hefermehl nun offene Rechnungen für Hardware-Lieferungen ein. "Für uns ist das ein doppelter Schaden", klagt Tino Cafaro, Geschäftsführer von The-Company.de - und ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender von Teleround. "Es gab vor der Insolvenz Vereinbarungen, dass Provisionen und Rechnungen miteinander verrechnet werden. Diese sollen nun nicht mehr gelten." Im November 2012 erhielt er eine Zahlungsaufforderung über eine ­sechsstellige Summe.
Cafaro ist nicht der Einzige, der von diesen Rückforderungen betroffen ist. Bei Gerhard Armbruster, Geschäftsführer von ANS Telecom, ging der Fall vor Gericht - und wurde vom Landgericht Offenburg zugunsten des Insolvenzverwalters entschieden. Armbruster soll nun einen fünfstelligen Betrag bezahlen. "Eine Forderung in der Größenordnung könnte einem kleinen Unternehmen wie unserem den Gar­aus machen", sagt er. Aus seiner Sicht ist es besonders bitter, dass die Verträge über eine Zentralregulierung durch die Aktivbank nicht vor den Forderungen geschützt haben.
Das Problem: Zwar hatten die Händler ihre eigenen Forderungen an die Aktivbank abgetreten, die Forderungen für die Warenlieferungen lagen aber bei Tele­round. Thomas Luger, Rechtsanwalt in der Kanzlei des Insolvenzverwalters, führt dazu im Gespräch mit Telecom Handel aus: "Den Kunden stehen deshalb keine Forderungen gegen die Teleround zu, mit welchen gegen die Forderungen aus Warenlieferungen aufgerechnet werden kann." Durch das Urteil des Landgerichts Offenburg könnte es nun für die Händler noch schwerer werden, einen Ausweg aus der Situation zu finden. Eine Möglichkeit dazu könnte jedoch ein Vergleich sein, wie Rechtsanwalt Dominik Ossada erklärt.




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