Pleite mit Spätfolgen

Teleround: Pleite mit Spätfolgen

Das sagt der Experte: Dominik Ossada, Inhaber der Kanzlei Ossada in Braunschweig, ist Experte für Rechtsfragen im Mobilfunkbereich.
Telecom Handel: Ist es innerhalb eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich möglich, eigene Forderungen noch offenen Rechnungen gegenüberzustellen?
Dominik Ossada: Die Frage ist zunächst, wann die Forderungen entstanden sind. Wenn die Aufrechnungslage im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung schon bestand und die Forderung mit der aufgerechnet werden soll nicht anfechtbar ist, kann man wirksam aufrechnen. Ein wichtiger Punkt ist immer, ob man von der Insolvenzsituation gewusst hat, oder nicht. Es kann durchaus sein, dass der Insolvenzverwalter für erbrachte Leistungen Rechnungen stellt, die bezahlt werden müssen, der  Geschäftspartner des insolventen Unternehmens aber selbst seine Forderungen nur zur Insolvenztabelle anmelden kann. Der Gläubiger muss dann damit leben, dass nur eine Quote ausgezahlt wird, da das insolvente Unternehmen nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Schulden vollständig zu begleichen.
Telecom Handel: Bitte erklären Sie das genauer...
Dominik Ossada: Im Insolvenzverfahren macht der Insolvenzverwalter das verbliebene Firmenvermögen flüssig und treibt noch offene Verbindlichkeiten ein. Die Gläubiger können wiederum ihre eigenen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Der Betrag, der bei der Verwertung des Firmenvermögens abzüglich aller Gebühren übrig bleibt, wird dann prozentual auf die Gläubiger verteilt.
Telecom Handel: Hat ein Händler überhaupt die Chance, sich gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters zu wehren?
Dominik Ossada: Natürlich! Wenn die Forderungen unberechtigt sind, sollte man auf keinen Fall zahlen. Dann ist das einfachste, erstmal seine Argumente mitzuteilen und dann nicht mehr zu reagieren. Glaubt der Insolvenzverwalter, im Recht zu sein, kann er klagen. Dann wird man vor Gericht eine Entscheidung bekommen. Dann gibt es noch den Weg einer negativen Feststellungsklage, aber das ist in aller Regel unwirtschaftlich und sehr unüblich. Einen Vergleich kann man hingegen immer schließen.
Telecom Handel: Wann ist ein Vergleich sinnvoll?
Dominik Ossada: Immer dann, wenn der Händler glaubhaft nachweisen kann, dass seine Existenz durch die Forderungen bedroht wird. Keinem Insolvenzverwalter ist daran gelegen, dass sein Gegner in die Insolvenz geht. Denn dann müsste auch er seine Forderungen zur Tabelle anmelden und würde selbst nach der Quote ausgezahlt.
Telecom Handel: Was kann ein Fachhändler tun, um gar nicht erst in diese Situation zu kommen?
Dominik Ossada: Spätestens dann, wenn man vermutet, dass der Geschäftspartner in Schwierigkeiten ist, sollte man sich von seinem Anwalt beraten lassen. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass man auch mit angeschlagenen Geschäftspartnern weiterarbeitet; ansonsten ist ein Überwinden der Krise nur schwer möglich. Dabei sollte man aber offen kommunizieren und sich so gut es geht absichern. Unternehmerisch tätig zu sein bedeutet immer auch, Risiken einzugehen - die durchaus Realität werden können. Das Problem unternehmerischer Risiken ist aber nicht, sie einzugehen, sondern sie nicht zu erkennen.




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