EU-Richtlinie 18.07.2011, 10:00 Uhr

Europaweite Regeln für Händler

Neue Richtlinien für den Online-Handel: Shop-Anbieter müssen sich auf gravierende Änderungen einstellen.
Auch zukünftig wird es weitere einschneidende Änderungen beim Widerrufsrecht und der Abwicklung von Bestellungen im Internet und sonstigen Fernabsatzgeschäften geben. So hat am 23. Juni 2011 das Europäische Parlament eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet.
Die Regelungen zum Widerrufsrecht werden europaweit vereinheitlicht und die Widerrufsfrist wird EU-weit 14 Tage betragen. Abgeschafft wird die 40-Euro-Regelung für die Rücksendekosten beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften. Wird der Kunde vorab entsprechend belehrt, so kann der Händler dem Kunden zukünftig die Rücksendekosten stets auferlegen. Auch verlängert sich die Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung nunmehr nur noch um ein Jahr. Es wird zudem ein europäisches Muster für die Widerrufsbelehrung geben. Schließlich muss der Verkäufer den Vertragsgegenstand binnen 30 Tagen liefern.
Tut er dies nicht, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Neu eingeführt wird auch die sogenannte Button-Lösung: Kunden müssen beim Kauf neben der eigentlichen Bestellung durch einen zusätzlichen Klick bestätigen, dass sie einen entgeltlichen Vertrag abschließen wollen. Damit wird der Bestellvorgang weiter verkompliziert. Bereits jetzt sind dabei zahlreiche Vorgaben zu beachten und unzählige Pflichtinformationen an der richtigen Stelle einzubauen. Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Umsetzung der Button-Lösung werden sicher nach Inkrafttreten der Regelungen nicht lange auf sich warten lassen.
Die Richtlinie muss zunächst aber noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Dafür hat der Gesetzgeber zwei Jahre Zeit. Sicher ist indes schon heute: Mit Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber werden sich sicher weitere zusätzliche Probleme und Streitfragen ergeben.