Karte statt Cash 04.01.2011, 12:30 Uhr

So klappt der elektronische Zahlungsverkehr

Immer mehr Kunden wollen ihre Einkäufe mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Telecom Handel zeigt, was Händler beim elektronischen Zahlungsverkehr beachten müssen - und wie man Kosten deutlich reduzieren kann.
Jedes Mal, wenn Kunden mit EC- oder Kreditkarte zahlen, fallen für den Händler Kosten an, beispielsweise für die Terminals, die Transaktionsübermittlung, die Autorisierung oder die Gutschrift des Betrags auf das eigene Konto. „Dies sind Kosten, die sich in den meisten Fällen erheblich reduzieren lassen“, erklärt Hans-Martin Decker, Partner bei der Unternehmensberatung Expense Reduction Analysts in Köln und München. Die meisten Händler beschäftigen sich allerdings kaum mit dem Thema elektronischer Zahlungsverkehr, „sie haben vor Jahren einen Vertrag abgeschlossen und handeln nach der Maxime ‚Hauptsache, es klappt‘“, so Decker weiter.
Ein Fehler, denn laut einer Studie des Handelsverbandes Deutschland (HDE) lag der Anteil der Kartenzahlungen im deutschen Einzelhandel im vergangenen Jahr bei immerhin 37,5 Prozent (siehe Grafik). Mit steigender Tendenz – immer mehr Kunden möchten mit der Plastikkarte bezahlen. Und wer bei diesem Thema nicht sorgsam auf die Kosten achtet, zahlt am Ende drauf. Preisvergleiche sind indes nicht immer einfach, mal werden Pauschalen abgerechnet, mal jede Leistung einzeln. Telecom Handel hat die wichtigsten Punkte zur Überprüfung zusammengefasst.
EC-Lastschrift oder EC-Cash
Im ersten Schritt sollten Händler überprüfen, ob sie die wichtigsten Karten akzeptieren. Welche dies sind, hängt in erster Linie von den Kunden ab: Kommen zum Beispiel vorwiegend Kunden mit deutschen Karten in den Shop, so reichen Systeme wie EC-Cash oder EC-Lastschrift. Der Unterschied der Systeme: Mit EC-Cash bestätigen Kunden über eine PIN die Zahlung, die Bank wiederum garantiert die Zahlung an den Händler. Bei der EC-Lastschrift, auch ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) genannt, erteilt der Kunde mit seiner Unterschrift die Erlaubnis zur Einzugsermächtigung. Der wichtigste Unterschied für den Händler ist: Kunden können beim ELV-System binnen einer Frist von sechs Wochen ihr Geld zurückfordern. Der Händler muss sich dann darum kümmern, wie er an sein Geld kommt.
„Für den Händler ist deshalb die PIN-Zahlung sicherer, aber auch teurer als das Elektronische Lastschriftverfahren“, erklärt deshalb Ulrich Binnebößel, Experte für Zahlungssysteme beim HDE. Denn pro Verkauf werden beim EC-Cash-System Gebühren fällig, die abhängig vom Umsatz der Transaktion berechnet werden. Händler müssen für jede Transaktion 0,3 Prozent beziehungsweise mindestens acht Cent an Gebühren abführen. Beim EC-Lastschrift-Verfahren wiederum fallen in der Regel Gebühren von 0,2 Prozent des Umsatzes an. Dazu bieten einige Dienstleister noch zusätzlich – gegen Gebühren – eine Absicherung bei Zahlungsausfällen an. Hans-Martin Decker rät kleineren Händlern indes, in ihren Shops das PIN-Verfahren einzusetzen: „Das ist im Vergleich zum Lastschriftverfahren zwar teurer, dennoch sind Händler damit auf der sicheren Seite und müssen sich um Zahlungsausfälle weder Sorgen noch administrativen Zusatzaufwand machen.“