Nachhaltigkeit 13.02.2020, 09:40 Uhr

Kabinett verabschiedet Gesetz gegen Retouren-Vernichtung

Neue oder neuwertige Waren, die als Abfall entsorgt werden - so etwas soll es nach dem Willen von Umweltministerin Schulze künftig nicht mehr geben. Allerdings bleiben mit dem Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt beschließt, noch viele Fragen offen.
(Quelle: shutterstock.com/Fotomowo)
Eine Pflicht für Händler, Waren benutzbar zu halten - und eine Beteiligung an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigaretten: Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Allerdings bringt die Regierung damit erst einmal nur gesetzliche Grundlagen auf den Weg. Details müssen über Verordnungen geregelt werden. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) will damit verhindern, dass eigentlich noch hochwertige Waren vor allem im Online-Handel vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen - oder weil wegwerfen günstiger ist, als zurückgesandte Artikel wieder neu anzubieten.
Das Ausmaß der sogenannten Retouren-Vernichtung ist im Detail nicht bekannt. Deswegen will Schulze Händler verpflichten, offenzulegen, ob sie Waren vernichten und wie viele.
Über Verordnungen müssen allerdings wesentliche Details geklärt werden - darunter, auf welche Waren sich das bezieht und welche Händler davon betroffen sind. Produkte sollen dann nur noch als Müll entsorgt werden, wenn sie etwa verdorben, kaputt oder gefährlich sind - oder es wirtschaftlich nicht anders machbar ist. Auch dafür stehen die Maßstäbe im Detail noch nicht fest.
Unklar ist zudem, wie die Beteiligung etwa von Kaffee-Handelsketten an den Kosten für die Kaffeebecher-Entsorgung im öffentlichen Raum organisiert werden soll und wie hoch der Beitrag wird.
Die kommunalen Abfallentsorger prüfen gerade über ein ganzes Jahr, wie viele Becher, Kippen und sonstige Einweg-Verpackungen eigentlich im öffentlichen Raum den Boden verschmutzen oder die Mülleimer überquellen lassen.




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