Point of Sale 21.12.2015, 08:00 Uhr

Das sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2016

Quelle: 
shutterstock.com/David Maska
2. Rücknahme von Elektroschrott
Spätestens ab dem 24. Juli 2016 müssen – nach einer neunmonatigen Übergangsfrist – große Geschäfte ausgediente Smartphones, Tablets oder auch Fernseher kostenlos zurücknehmen. Nach dem bereits im Oktober 2015 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetz betrifft dies alle Läden mit mehr als 400 Quadratmetern Fläche, wenn der Kunde ein gleichwertiges neues Gerät kauft. Kleinere Geräte mit bis zu 25 Zentimetern Kantenlänge müssen auch ohne einen Neukauf angenommen werden. Die neue Regelung gilt nicht für Supermärkte oder Discounter, die nur wenige Elektrogeräte anbieten. Ein Kaufbon muss nicht vorgelegt werden. Auch Internet-Versender sind betroffen; diese müssen Annahmestellen in zumutbarer Entfernung zum Verbraucher einrichten – denkbar sind Kooperationen mit ­einem stationären Händler vor Ort.