Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
2. Verbraucherrechte-Richtlinie: Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie, die vor allem für den Online-Handel von Relevanz ist, gilt es ab dem 13. Juni 2014 zu beachten. Im europäischen Raum müssen Kunden dann ausdrücklich auf die 14-tägige Widerrufsfrist hingewiesen werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich das Widerrufsrecht auf bis zu zwölf Monate. Aber auch auf die Verbraucher kommen neue Pflichten zu – sie müssen den Widerruf der Ware ebenso ausdrücklich erklären, womit kommentarlose Rücksendungen nicht mehr zulässig sind. Die Rücksendekosten trägt nun der Kunde unabhängig vom Warenwert. Allerdings muss auch auf dies im Vorfeld hingewiesen werden, ansonsten übernimmt der Verkäufer die Ausgaben.