Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
3. Informationspflicht für Inkassodienste: Mit dem neuen "Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken" tritt ab dem 15. November eine neue Inkassoregelung in Kraft. Zukünftig müssen in der ersten Mahnung von beauftragten Inkassounternehmen folgende Punkte aufgeführt werden: Name oder Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Zinsberechnung (falls diese erhoben werden), Zinssatz (wenn dieser über dem gesetzlichen Verzugszins liegt) sowie die Inkassovergütung und die Umsatzsteuerbeträge (falls diese eingefordert werden).