Nach sechs Monaten 10.10.2022, 15:24 Uhr

Erfolgreiche Sanierung: Devolo beendet Schutzschirmverfahren

Anfang Februar musste der schwer angeschlagene Powerline-Spezialist Devolo ein Schutzschirmverfahren einleiten. Dieses kann zum 31. Oktober beendet werden – das Unternehmen blickt nun wieder optimistisch in die Zukunft.
Heiko Harbers, Vorstand der Devolo AG
(Quelle: Devolo)
Devolo hat den Sanierungsprozess nach sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen. Wie der angeschlagene Powerline-Spezialist mitteilte, werde das Anfang Februar angekündigte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung zum 31. Oktober 2022 beendet.
Mit der Zustimmung der Gläubiger findet der von Sachwalter Rüdiger Weiß ausgearbeitete Insolvenzplan damit seinen Abschluss. Auch das Amtsgericht Aachen habe der Einigung bereits zugestimmt, wie es weiter hieß. Demnach übernimmt die Familie Harbers zum 1. November 2022 mit eigenen Gesellschaften die Firmenanteile der Devolo AG. 
Nach der Sanierung stehe Devolo wieder auf einem stabilen finanziellen Fundament, wie Weiß versicherte: „Die Devolo AG geht aus dem Sanierungsverfahren als grundlegend restrukturiertes Unternehmen hervor und verfügt wieder über eine sehr gute Ausgangslage für die Zukunft“, so der Sachverwalter. Und weiter: „Dies ist insbesondere das Verdienst von Mitarbeitern und Management, die es darüber hinaus in den vergangenen Monaten geschafft haben, im laufenden Sanierungsprozess neue Produkte zu entwickeln und erfolgreich am Markt zu platzieren.“
Und Heiko Harbers, Vorstand der Devolo AG, ergänzt: „Unser Kerngeschäft sowie das operative Business sind gesund und Devolo steht wieder auf einem tragfähigen finanziellen Fundament. Zudem sind die mittel- bis langfristigen Marktaussichten positiv.“
Zum Hintergrund: Anfang Februar hatte das Unternehmen, das durch die Corona-Krise und den weltweiten Chipmangel in schweres Fahrwasser geraten war, ein sogenanntes Schutzschirmverfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des Insolvenzverfahrens, bei dem sich ein Unternehmen unter gerichtlichem Schutz selbst sanieren kann, wobei es weiter von seinem eigenen Management geführt wird. Dies ist nur dann möglich, wenn Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht - was beides im Falle von Devolo zutreffend war.




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