Urteil 09.07.2009, 14:11 Uhr

Fon verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Das OLG Köln entschied, dass kommerzielles DSL-Sharing per WLAN rechtswidrig ist
In einem heute veröffentlichten Urteil entschied das OLG Köln, dass ein Kunde eines Netzproviders seinen Flatrate-Internet-Zugang nicht über seinen WLAN-Router kommerziell mit anderen Internet-Anwendern teilen darf (Az. 6 U 223/08). Dem Urteil liegt eine Klage des DSL-Anbieters 1&1 gegen Fon zugrunde; Fon bietet Kunden an, sich als registriertes Mitglied einer Gemeinschaft von Internetnutzern anzuschließen und den Breitband-Internetzugang mit anderen Mitgliedern zu teilen.
Nach Ansicht der Richter verstößt das kommerzielle Angebot von WLAN-Sharing gegen die Grundsätze des Wettbewerbsrechts. In seinem Urteil besätigte das OLG eine Entscheidung des LG Köln in der Vorinstanz, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist allerdings möglich. Fon kündigte via Internet bereits an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.



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