Bundesnetzagentur 08.05.2009, 11:40 Uhr

Neue Regeln zur Rufnummernlänge im Ortsnetz

Ab 1. Juli 2011 werden in den 5.200 Ortsnetzbereichen elfstellige Rufnummern vergeben
Die Bundesnetzagentur hat heute für die 5.200 Ortsnetzbereiche neue Regeln zur Rufnummernlänge veröffentlicht. Ab dem 1. Juli 2011 erhalten Verbraucher, die eine neue Rufnummer benötigen, ausschließlich elfstellige Ortsnetzrufnummern - inklusive der Ortsnetzkennzahl, ohne die führende "0".
Ausgenommen von dieser Regel sind die Ortsnetzbereiche mit zweistelliger Ortsnetzkennzahl: Berlin (0)30, Hamburg (0)40, Frankfurt (0)69 und München (0)89. Hier werden weiterhin zehnstellige Rufnummern vergeben, teilte die Behörde mit. Von der Regelung nicht betroffen sind Bestandskunden, die keine neue Rufnummer benötigen.
"Bereits in den letzten Jahren war aufgrund des ständig steigenden Rufnummernbedarfs in mehreren Ortsnetzen die Vergabe elfstelliger Rufnummern notwendig", sagte dazu Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Um Rufnummernknappheiten zu vermeiden, haben wir nunmehr die neuen Regelungen zur bundesweiten Umstellung getroffen."



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