Bundesnetzagentur 21.11.2011, 17:40 Uhr

Kurth-Nachfolge weiterhin unklar

Der Beirat der Bundesnetzagentur will der Bundesregierung erst am 12. Dezember einen Nachfolger für den noch amtierenden Präsidenten Matthias Kurth vorschlagen.
Die Frage nach der Nachfolge von Bundesnetzagentur-Chef Matthias Kurth bleibt weiterhin spannend. Wie der Beirat der Bundesnetzagentur heute mitteilte, wolle man der Bundesregierung erst auf einer Sondersitzung am 12. Dezember Personalvorschläge für einen neuen Präsidenten sowie einen neuen Vizepräsidenten unterbreiten. Dies sei das Ergebnis einer Abstimmung, die von einer breiten Mehrheit der Beiratsmitglieder getragen werde.
Eduard Oswald, Vorsitzender des Beirats, sagte hierzu: "Der Bundesregierung Vorschläge für eine neue Behördenspitze zu unterbreiten, ist die wohl wichtigste Entscheidung des Beirats in dieser Legislaturperiode. Sie muss wohl überlegt sein und sollte von einer breiten Mehrheit getragen werden." Und weiter: "Die heutige Entscheidung ermöglicht, dass alle relevanten Länder und Fraktionen in diese für die Zukunft der Netzregulierung so wichtige Entscheidungsfindung eingebunden werden. Der Beirat wird seinem Vorschlagsrecht nachkommen."
Der Hintergrund: Bundesminister Philipp Rösler hatte den Beirat der Bundesnetzagentur vor kurzem gebeten, der Bundesregierung einen Vorschlag für die Benennung eines neuen Präsidenten und eines neuen Vizepräsidenten zu unterbreiten. Die Einberufung der Sondersitzung am 12. Dezember wurde jetzt nur deshalb möglich, weil Rösler die Frist um vier Wochen verlängert hatte. 
Zuvor war bekannt geworden, dass der SPD-Mann Kurth, der die Bundesnetzagentur bereits seit über zehn Jahren leitet, durch ein Mitglied aus der Union abgelöst werden soll. Als aussichtsreicher Kandidat gilt der CSU-Politiker Johannes Singhammer. Der Münchner ist seit 2009 stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag und zuständig für die Bereiche Verbraucherschutz, Gesundheit, Ernährung und Landwirtschaft.
Wer tatsächlich die Nachfolge von Kurth antreten wird, entscheidet - trotz des Vorschlagsrechts der Bundesnetzagentur - in letzter Instanz die Bundesregierung.




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