Internationaler Versand 07.06.2021, 09:36 Uhr

Ab Juli 2021 fällt die 22-Euro-Freigrenze für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern weg

Die Freigrenze für viele Warensendungen aus Ländern außerhalb der EU entfällt ab Juli. Anfallende Einfuhrgebühren müssen vom Händler oder direkt vom Empfänger bezahlt werden. Schutzhüllen und anderes Zubehör zu Dumpingpreisen via AliExpress sind damit Geschichte.
(Quelle: Shutterstock/DesignRage)
Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben.
Diese Neuregelung geht auf eine Initiative der EU-Kommission zurück, die Wettbewerbsvorteile von Versendern als dem außereuropäischen Ausland beseitigen und Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen möchte.

Der Postbote kassiert

Nach der neuen Regelung müssen Kunden, die Sendungen aus Ländern außerhalb der EU, zum Beispiel aus Großbritannien, China oder den USA erhalten, beim Empfang Einfuhrabgaben bezahlen. Soweit die Sendungen von der Deutschen Post bzw. DHL zugestellt werden, gilt dabei das Procedere, das bislang schon bei Warenwerten über der 22-Euro-Freigrenze durchgeführt wurde: Der Post- bzw. Paketbote kassiert direkt beim Empfänger ab - oder er bezahlt bei der Abholung in der Filiale. Zusätzlich zu den Gebühren erhebt die Deutsche Post die bereits bekannte Auslagenpauschale von 6 Euro incl. MwSt.
Nur bei Sendungen, deren Wert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als ein Euro betragen würde, verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Gebühren. Das betrifft also Sendungen mit einem Warenwert von weniger als 5,23 Euro. 
Der Empfänger wird ebenfalls nicht zur Kasse gebeten, wenn der Versender die anfallenden Gebühren bereits vorab mit einem entsprechenden Zollverfahren beglichen hat.
Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.

Zeitpunkt entscheidet

Die neue Regelung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Entscheidend dafür, ob eine Sendung mit einem Warenwert von unter 22 Euro in Deutschland  noch ohne Einfuhrgebühren zugestellt werden kann oder nicht, ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Ware in Deutschland und der Anmeldung beim deutschen Zoll.



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