Neue Zollregeln 22.08.2025, 18:16 Uhr

DHL stoppt Warenversand in die USA

Seit dem 22. August nimmt die Deutsche Post DHL keine Geschäftskundenpakete und Warenpostsendungen mehr für die USA an. Grund sind neue Zollvorschriften, die Ende des Monats in Kraft treten und den Postversand erheblich verändern.
DHL-Frachtflugzeug: Der Versand in die USA ist von neuen Zollvorschriften betroffen
(Quelle: DHL Group)
Die Deutsche Post und DHL Paket setzen seit dem 22. August die Annahme von Paketen und Warenpost International in die USA aus, sofern sie von Geschäftskunden stammen. Hintergrund sind neue Vorgaben der US-Regierung, die zum 29. August in Kraft treten und den bisherigen Prozess beim postalischen Versand grundlegend verändern.

Wie das Unternehmen mitteilt, fehlen bislang verbindliche Regelungen, wie künftig Zölle erhoben, welche zusätzlichen Daten gefordert und wie diese an die US-Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) übermittelt werden sollen. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, sei ein Versand über den klassischen Postweg nicht möglich.

Nicht betroffen sind Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen, wenn sie als Geschenk gekennzeichnet und höchstens 100 US-Dollar wert sind. Auch der Versand von Dokumenten bleibt unverändert möglich.

Für Geschäftskunden, die Waren in die USA liefern müssen, bleibt damit nur der Weg über DHL Express oder andere Expressdienste. Dort erfolgt die kommerzielle Verzollung, die jedoch ebenfalls verschärft wird: Jede Sendung, unabhängig vom Wert, ist künftig zollpflichtig.

Hintergrund: Ende der Zollfreigrenze

Die neuen Einschränkungen gehen auf eine Executive Order von Präsident Donald Trump zurück. Mit der Maßnahme wird die seit Jahrzehnten geltende Zollfreigrenze („De Minimis“) für Kleinsendungen abgeschafft. Bislang konnten Pakete bis zu einem Wert von 800 US-Dollar zollfrei eingeführt werden.

Nach Angaben der US-Regierung diente die Regelung zunehmend als Einfallstor für Schmuggel, insbesondere synthetischer Drogen wie Fentanyl. Zudem seien dem Staat erhebliche Einnahmen entgangen: Allein im vergangenen Jahr wurden über eine Milliarde Kleinsendungen zollfrei eingeführt, ein Großteil davon aus China und Hongkong. Plattformen wie Shein oder Temu profitierten besonders von der bisherigen Regelung.

Mit der neuen Executive Order verlieren diese Modelle ihre Grundlage. Ab Ende August wird praktisch jede Warensendung in die USA zollpflichtig, unabhängig vom Wert. Für Waren aus der EU wird ein Zollsatz von etwa 15 Prozent erwartet, einzelne Warengruppen können höher belastet werden.

Folgen für Verbraucher und Händler

Für deutsche Geschäftskunden bedeutet der vorläufige Stopp erhebliche Einschränkungen. Während Privatkunden kleinere Geschenke weiterhin verschicken können, müssen Händler auf Expressdienste ausweichen, verbunden mit höheren Kosten und komplexeren Zollformalitäten.

Auch international zeigt sich die Tragweite: PostEurop, der Zusammenschluss europäischer Postgesellschaften, hat bereits angekündigt, dass die Mitgliedsunternehmen in Abstimmung mit nationalen Behörden den Postversand in die USA ebenfalls einschränken oder aussetzen müssen.

Für Endkunden in den USA bedeutet die Regelung höhere Preise und längere Abwicklungszeiten. Vor allem Kleinstbestellungen, die bisher günstig und schnell ins Land kamen, könnten in Zukunft deutlich teurer werden.

Die Entscheidung der USA trifft den internationalen Postverkehr mitten ins Herz. Mit dem Wegfall der Zollfreigrenze wird ein jahrzehntelang etablierter Mechanismus ausgehebelt. Für Logistiker wie DHL bedeutet das kurzfristig einen Stopp ihrer Prozesse, bis neue Regeln ausgehandelt sind. Für Händler steigt die Abhängigkeit von Expressdiensten, für Verbraucher die Kosten.

Dass politische Entscheidungen direkten Einfluss auf globale Lieferketten haben, zeigt sich hier besonders deutlich. Während die USA den Zollschrauben hart anziehen, plant die EU zwar ebenfalls eine Reform, aber in deutlich milderer Form: Hier soll spätestens 2028 die Freigrenze von 150 Euro durch eine pauschale Gebühr von zwei Euro ersetzt werden.



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