Fünf Sterne für die Besten

Tabu: Eigene Kommentare ins Netz stellen

Absolut tabu ist es indes, unter einem Pseudonym selbst positive Kommentare ins Netz zu stellen. „Kein Fake!“, warnt deshalb Michael Gebert, „denn Lügen im Internet fliegen immer auf und schaden damit dem Image eines Unternehmens erheblich.“ Gebert ist Manager bei der Münchner Agentur Reputeer, die Kunden – sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen – beim Aufbau und Schutz ihres guten Rufs im Internet unterstützt. Und er weist auf eine weitere Unsitte hin: Manche Unternehmen versuchen, ihre Wettbewerber durch schlechte Bewertungen zu diskreditieren. Allerdings ist dies ein gewagtes Spiel – denn letztendlich riskieren sie damit eine Abmahnung. Dies gilt im Übrigen auch für Privatleute, die im Internet falsche Tatsachen behaupten.
Meinungsfreiheit oder Schmähkritik?
Juristisch bewegen sich Bewertungen im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Schmähungen. So können Personen beispielsweise schreiben, dass sie nie wieder bei einem Unternehmen einkaufen werden und absolut unzufrieden waren – ohne dies näher zu begründen. Das betroffene Unternehmen hat in diesem Fall keine Grundlage, gegen die Kritik vorzugehen, „da die Gerichte regelmäßig bestätigen, dass die Meinungsfreiheit auch scharfe Kritik abdeckt“, erklärt dazu Thomas Schwenke, Partner der Kanzlei Schwenke & Dramburg. „Die Grenzen dieser Freiheit liegen allerdings in der Behauptung falscher Tatsachen und Schmähungen“, so Schwenke weiter. Und er nennt ein Beispiel: Wenn ein Kunde schreibt, dass ein Handy wochenlang nicht geliefert wurde, obwohl die Lieferung nur eine Woche dauerte, so ist dies eine falsche Tatsache, gegen die sich der Händler wehren kann.