Fünf Sterne für die Besten

Abmahnung: Nicht immer der beste Weg

Und wie? In einem ersten Schritt sollte er sich an den Verfasser wenden, rät Schwenke. Da die Bewertungen allerdings oft anonym abgegeben werden, ist der nächste Anlaufpunkt der Plattform- oder Forenbetreiber. Dieser lenkt meist ein, wenn die falschen Tatsachen dargelegt werden oder auf die Schmähung hingewiesen wird. Denn sobald er davon  Kenntnis hat, haftet er auch selbst für die rechtswidrigen Äußerungen.
Weigert er sich dennoch, so bleibt dem Händler meist nur noch der Schritt zum Anwalt, der den Forenbetreiber abmahnen sowie eine einstweilige Verfügung gegen diesen vor Gericht beantragen kann. Zusätzlich kann er eine Strafanzeige stellen und über die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft den Namen des eigentlichen Verfassers herausfinden.
Allerdings ist der Weg über eine Abmahnung nicht immer die beste Lösung, denn „schnell kann dies eine Lawine an negativen Folgekommentaren auslösen“, warnt Schwenke. Er rät seinen Mandanten meist zu einem „weicheren Weg“, statt einer Abmahnung beispielsweise ein überzeugendes Schreiben an den Plattformbetreiber zu formulieren und auf diese Art eine Einigung zu erzielen. Letztendlich aber ist er sich sicher, dass sich in Zukunft sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Kunden mehr Fingerspitzengefühl ausbilden wird, „denn auch die Kunden müssen lernen, dass die Bewertungsmöglichkeiten keine zügellosen Ventile für ihren Frust sind“.