Betriebsübergabe 10.02.2010, 10:33 Uhr

Nachfolger dringend gesucht

Die wenigsten Unternehmer kümmern sich frühzeitig um einen passenden Nachfolger – Eine geregelte Geschäftsübergabe dauert im Schnitt bis zu fünf Jahre – Geeignete Kandidaten finden Eigentümer zunächst in der Familie oder unter den Mitarbeitern, aber auch extern.
von Wolfgang Kühn
Eigentlich hatte Jens Friedrichsen immer darauf spekuliert, dass sein Sohn oder seine Tochter eines Tages in das Geschäft mit Telefonanlagen, Netzwerkservice und Mobilfunk einsteigen würden. Schließlich sind die Umsätze gut, die Bestandskunden treu. Doch der Nachwuchs hatte andere Vorstellungen: Zehn, zwölf Stunden am Tag rackern, ab und zu auch am Wochenende oder an Feiertagen? „Sie haben wohl zu oft erleben müssen, dass das Familienleben häufig auf der Strecke bleibt“, erklärt der Hamburger. Die Tochter wurde Lehrerin, der Sohn arbeitet bei einem IT-Unternehmen in leitender Position.
Friedrichsen sucht jetzt extern nach einem Nachfolger. „Die Zeiten sind günstig für gut ausgebildete und wagemutige Fachleute“, sagt Konrad Zipperlen. Er leitet bei der IHK für München und Oberbayern den Bereich Existenzgründung Mittelstand. Und damit ist er auch Spezialist für alle Themen rund um die Nachfolgeregelung in kleinen und mittleren Betrieben. „Das Angebot für potenzielle Nachfolger steigt, denn immer mehr ausstiegswillige Firmenchefs sind auf externe Kandidaten angewiesen.“
Zwar ermittelte die Kammer, dass bei knapp über 70 Prozent aller Geschäftsübergaben der Nachfolger aus der eigenen Familie komme, doch die Tendenz sei rückläufig. Mehr noch: „Rund die Hälfte aller Firmenchefs, die 60 Jahre oder älter sind, haben noch keine Nachfolgeregelung getroffen.“ Das ist bedenklich. Denn für die Suche nach einem Nachfolger und die damit verbundenen Verhandlungen und Abwicklungen sollte ein Zeitrahmen von bis zu fünf Jahren einkalkuliert werden. Somit dürfte die Hoffnung von Händler Friedrichsen auf einen baldigen Ruhestand wohl platzen.
Sicher ist: Wenn das Ausscheiden aus dem Betrieb ansteht, ist langfristige Planung angeraten. Besonders die Unterstützung durch externe Fachleute ist unverzichtbar, wie Peter Frank, Unternehmensberater bei der BBE Handelsberatung, betont. Unabhängig von den Beratungsleistungen der BBE oder auch der regionalen Handelskammern „ist auf jeden Fall ein Steuerberater und bei den vertraglichen Vereinbarungen ein Rechtsanwalt einzuschalten“. Denn sonst stehe die Nachfolgeregelegung auf sehr wackligen Füßen.