Beschluss des Bundestages 17.12.2020, 10:07 Uhr

Corona: Änderungen im Mietrecht für Händler

Vom aktuellen Lockdown betroffene Einzelhändler können künftig einfacher die Anpassung ihres Mietvertrags verlangen und erhalten mehr Rechtssicherheit, wenn sie wegen der staatlich angeordneten Ladenschließung die Miete kürzen wollen.
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Ein aktueller Beschluss des Bundestags soll Einzelhändlern mehr Rechte bei Mietkürzungen geben. Vom Lockdown betroffene Einzelhändler können damit künftig einfacher die Anpassung ihres Mietvertrags verlangen und erhalten mehr Rechtssicherheit, wenn sie wegen der staatlich angeordneten Ladenschließung die Miete kürzen wollen.
„Endlich wird klargestellt, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Einzelhändler wegen der Pandemie ihre Geschäfte schließen oder Frequenzbeschränkungen beachten müssen“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Stefan Genth. In der Vergangenheit hatten laut HDE insbesondere große Immobilieneigentümer eine Anpassung des Mietvertrags immer wieder abgelehnt und sich auf den Grundsatz zurückgezogen, dass Verträge einzuhalten seien. „Dieses uneinsichtige Verhalten vieler Vermieter hat die Existenz zahlreicher Einzelhändler ernsthaft gefährdet“, so Genth.



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