Ratgeber 27.03.2020, 12:30 Uhr

Corona-Krise: So bleiben Sie liquide!

Angesichts der Ladenschließungen müssen Fachhändler jetzt auf ihre Liquidität achten. Zehn Tipps, um Kosten zu senken und Geldquellen zu erschließen.
(Quelle: VAKS-Stock Agency/Shutterstock)
Wenn das Ladengeschäft während der Corona-Krise geschlossen ist, bricht der Umsatz massiv ein, während die Kosten weiterlaufen. Stationäre Händler geraten dadurch besonders schnell in eine finanzielle Schieflage – und die halten die wenigsten Unternehmer länger als ein paar Wochen aus. TK-Händler müssen jetzt vor allem darauf achten, finanziell beweglich zu bleiben. Diese Maßnahmen können helfen, Kosten zu reduzieren und Geldmittel zu erschließen.
1. Soforthilfen beantragen
Der Freistaat Bayern ist bereits Mitte März mit einem Soforthilfe-Programm für kleine und mittelständische Unternehmen vorgeprescht, letzte Woche haben mehrere Bundesländer nachgezogen und auch der Bundestag hat bereits über eine bundesweite Soforthilfe entschieden. Soforthilfen werden von der Corona-Krise direkt betroffenen Unternehmen gewährt, die Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Hilfen ist von der Größe der beantragenden Unternehmen sowie vom Auszahler der Soforthilfen abhängig; so gewährt Bayern 9.000 bis 30.000 Euro Soforthilfe, in Nordrhein-Westfalen sind es bis zu 25.000 Euro. Die verschiedenen Förderprogramme sowie die jeweils vergebenden Stellen, an die der Antrag gerichtet werden muss, hat die Deutsche Indus­trie- und Handelskammer auf ihrer Website zusammengefasst.
2. Steuerstundungen beantragen
Die Finanzämter können Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stunden, also vorläufig darauf verzichten, sie einzuziehen. Tatsächlich hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier die zinslose Stundung von Steuernach- und vorauszahlungen in Aussicht gestellt. Über eine Stundung entscheiden muss aber jeweils das zuständige Finanzamt. Dafür müssen die Anträge auf Stundung rechtzeitig vor der nächsten fälligen Vorauszahlung eingehen. Zudem müssen Lohn- und Umsatzsteuer weiterhin pünktlich ans Finanzamt gemeldet werden, auch wenn nur Nullsummen auf dem Formular stehen. Hier ist der 10. April der nächste Stichtag.
3. Stundung von Sozialbeiträgen beantragen
Auch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) können durch die Krise in Schieflage geratene Unternehmer stunden lassen, und zwar bis Mai. Dafür muss die Stundung bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
4. Kurzarbeit beantragen
Mitarbeiter, die aufgrund einer Laden­schließung nicht arbeiten können, kosten weiterhin Geld. Diesen Kostenpunkt können Händler dank der neuen Kurzarbeiterregelungen, die rückwirkend zum 1. März gültig wurden, etwas senken. Wenn zehn Prozent der Mitarbeiter wegen gekürzter Arbeitszeiten einen Arbeitsentgeltausfall von zehn Prozent haben, kann der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurzarbeit beantragen. Die BA übernimmt dann die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter. Achtung: Mitarbeiter, die wegen der Schließung gar nicht mehr arbeiten können, bekommen nur 60 Prozent ihres Lohns als Kurzarbeitergeld. Azubis können nicht auf Kurzarbeit gesetzt werden. Allerdings kann mit dem Azubi eine Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 50 Prozent vereinbart werden; die Ausbildungszeit verlängert sich dann dementsprechend.




Das könnte Sie auch interessieren