Corona-Krise: So bleiben Sie liquide!

5. Mit den Gläubigern verhandeln

Viele laufende Kosten entstehen aus Mietverträgen, beispielsweise für das Ladenlokal, das Warenlager oder auch für das geleaste Firmenauto. Es lohnt sich, in der Krise alle Gläubiger persönlich anzurufen und auszuloten, ob eine Stundung der stehenden Kosten für die Zeit der Laden­schließung möglich ist. Viele Vermieter zeigen sich in der aktuellen Situation kulant, da die meisten ein Interesse daran haben, ihre Gewerbemieter zu halten – und nicht an eine Insolvenz zu verlieren.
6. KfW-Kredit und Kredite der Landesförderbanken prüfen
Das Kernstück des Wirtschafts-Rettungsschirms der Bundesregierung sind erweiterte Bürgschaften für KfW-Kredite. Dabei übernimmt der Staat bis zu 80 Prozent der Bürgschaft, die sonstigen Konditionen der KfW bleiben unverändert. Die Kredite vergibt die Hausbank. Diese Kredite können für liquide Mittel im Unternehmen sorgen, sind aber in der Rückzahlung nicht billig. Zudem ist die Beantragung aufwendig und langwierig, und die Staatsbürgschaft von bis zu 80 Prozent ist in vielen Fällen nicht ausreichend, um den Kredit tatsächlich zu bekommen. Hier ist ein Nachbessern der Politik auf eine Bürgschaftshöhe von 100 Prozent zu erwarten. Neben den Krediten der KfW haben auch die Landesförderbanken der Bundesländer verschiedene Kreditförderprogramme aufgelegt, die aber häufig in Hinsicht auf die Konditionen noch teurer sind als die KfW-Kredite.
7. Regionale Fördermittel prüfen
Neben den Krediten von Staat und Ländern gibt es auch noch viele regionale Förderprogramme mit unterschiedlichsten Ausprägungen und Voraussetzungen, die für Unternehmer in Frage kommen könnten. Viele haben Corona-spezifische Spezialprogramme aufgelegt, das Angebot wächst beinahe täglich. Einen guten Überblick bietet www.foerderdatenbank.de.
8. Förderprogramm Go-digital prüfen
Wer mit seinem Betrieb ins Homeoffice ausweichen kann, steht je nach Betriebsgröße vor massiven Investitionen. Hardware muss angeschafft und konfiguriert werden, Netzwerke müssen eingerichtet und geschützt werden, Mitarbeiter brauchen Schulungen, Kollaborations-Software muss her. Teilweise können Unternehmer diese Ausgaben mit dem Förderprogramm Go-digital der Bundesregierung bezuschussen lassen. Die Förderhöhe liegt bei 50 Prozent der Ausgaben bis zu einer Summe von 16.500 Euro, betrifft aber nur Ausgaben für die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen wie beispielsweise die Installation spezieller Homeoffice-Software, Programmierdienstleistungen, Schnittstellenanbindung und Ähnliches durch einen Go-digital-zertifizierten Dienstleister.
9. Local-Commerce-Möglichkeiten ausloten
Kunden, die wegen der Ausgangsbeschränkungen zu Hause bleiben müssen, wollen trotzdem einkaufen – und Amazon ist zurzeit dafür keine besonders gute Alternative, weil der E-Commerce-Riese ­aktuell lebenswichtigen Produkten im Versand den Vorzug gibt und Produkte aus anderen Kategorien mit hohen Verzögerungen die Amazon-Lager verlassen. Lokale Händler, die ihren Kunden die Ware aus dem eigenen Lager selbst zustellen, können deshalb punkten. Dafür kann sich ein selbst aufgezogener Lieferservice eignen oder auch der Zusammenschluss mit anderen lokalen Händlern in einem Mini-Netzwerk. Viele Stadtmarketing-Abteilungen haben bereits Online-Plattformen aufgezogen, auf denen sich lokale Händler mit ihrem Angebot präsentieren können.
10. Präsenz auf Online-Marktplätzen erwägen
Während Amazon aktuell seine Lager gegenüber allen nicht lebenswichtigen Produkten schließt (und sich deshalb ein Einstieg in der Krise eher nicht empfiehlt), werben andere Online-Marktplätze gezielt um stationäre Händler, die jetzt auf der Suche nach alternativen Absatzkanälen sind. Händler, die beispielsweise jetzt auf eBay einsteigen, erhalten für sechs Monate kostenfrei einen Premium-Shop bei eBay.de, zahlen für drei Monate keine Verkaufsprovisionen für ihre verkauften Artikel und können sechs Monate kostenlos den eBay-Concierge-Premium-Kundenservice in Anspruch nehmen. Dabei können die neuen Händler jederzeit das Programm verlassen, ohne an Verpflichtungen gebunden zu sein. Ein ähnliches Lockangebot hat auch Rakuten geschnürt: Verkäufer, die sich bis zum 12. April 2020 neu registrieren, werden im ersten Jahr von der Grund- und Einrichtungsgebühr befreit.




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