Bund und Länder 16.04.2020, 09:00 Uhr

Corona-Krise: So sieht der Plan für eine langsame Rückkehr aus

Einige Geschäfte dürfen wieder öffnen, allerdings unter Auflagen. Auch Schulen sollen schrittweise wieder geöffnet werden, Maskentragen wird empfohlen. So planen Bund und Länder die den Weg aus dem Lockdown.
(Quelle: Kira_Yan shutterstock)
Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs in den Bundesländern haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie schrittweise zurückzufahren. Hier geht es zum offiziellen Beschluss.
Ziel sei es, die Menschen im Land so gut es geht vor einer Infektion zu schützen und die Fortschritte bei der Bekämpfung der Pandemie nicht zu gefährden. „Wir müssen die Erfolge sichern, die wir erreicht haben“, sagte Merkel bei einer Pressekonferenz. Obwohl diese Regelungen von Bund und Ländern bestimmt wurden, planen einige Bundesländer strengere Auflagen für eine gewisse Zeit.

Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt:
  • Die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai verlängert. Demnach ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Man darf sich in der Öffentlichkeit nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten.
  • Weitere Geschäfte im Einzelhandel sollen ab der kommenden Woche öffnen dürfen. Dies gilt für Geschäfte mit Verkaufsräumen von bis zu 800 Quadratmetern. Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen sollen unabhängig von der Größe wieder öffnen dürfen.
  • Schulen sollen ab dem 4. Mai wieder schrittweise geöffnet werden. Der Schulbetrieb soll mit Abschlussklassen, obersten Klassen in Grundschulen sowie mit Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, beginnen. Bis zum 29. April soll die Kultusministerkonferenz ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht mit reduzierten Klassengrößen sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann. Auch "Pausengeschehen" und Schulbusbetrieb sollen dabei berücksichtigt werden.
  • An Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen werden. Auch Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sind unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt. Bibliotheken und Archive können ebenso geöffnet werden, wenn Auflagen zur Hygiene erfüllt sind, der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden.
  • Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.
  • Großveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.
  • Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Masken zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es aber nicht.
  • Friseursalons sollen sich darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Vermeidung von Warteschlangen und Nutzung von Schutzausrüstung durch Angestellte den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.




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