Neue Rahmenbedingungen 03.02.2023, 09:00 Uhr

eBay: Neuregelungen für gewerbliche Verkäufer

eBay kündigt auf dem Unternehmens-Blog eine Reihe Neuerungen für gewerbliche Verkäufer an, die in den kommenden Monaten umgesetzt werden sollen. Unter anderem werden die Verkaufsprovisionen angepasst und der Verkäuferschutz verbessert.
(Quelle: Shutterstock / George Sheldon)
Der Online-Marktplatz eBay kündigt auf dem Unternehmens-Blog eine Reihe Neuerungen für gewerbliche Verkäufer an, die bald umgesetzt werden sollen.
Seit dem 1. Februar 2023 sollen Händler besser vor missbräuchlichem Verhalten von Käufern geschützt werden; konkret vor mangelhaften Retouren wie bereits benutzten oder beschädigten Artikeln oder solchen, bei denen Teile fehlen.
Verkäufer, die eine Top-Bewertung oder den Servicestatus "Überdurchschnittlich" erhalten haben, können seit dem Stichtag eine Teilrückerstattung veranlassen, wenn ein Artikel mit den beschriebenen Mängeln zurückgegeben wird. In diesen Fällen können die Händler bis zu 50 Prozent des Erstattungsbetrags einbehalten, um den anteiligen Wertverlust der Gegenstände auszugleichen.

Gebührenanpassung auf dem Online-Marktplatz

Zum 2. März 2023 ändert eBay auch die Grenzwerte bei den Verkaufsprovisionen für Shops in zwei Kategorien: Im Bereich Heimwerker fallen künftig 12 Prozent Verkaufsprovision für den Anteil am Gesamtumsatz bis 400 Euro an. Bislang lag der Grenzwert in dem Bereich bei 200 Euro. In der Kategorie CE-Geräte werden in Zukunft 6,5 Prozent Verkaufsprovision für den Anteil am Gesamtumsatz bis 400 Euro fällig. Hier lag der Grenzwert bisher bei 300 Euro. Für den Anteil am Gesamtumsatz, der den jeweiligen Grenzwert überschreitet, berechnet eBay künftig eine Verkaufsprovision von 2 Prozent.
Die Änderung orientiert sich am Grenzwert für den Artikelpreis bei einigen weiteren Kategorien, wo solche Staffelungen bereits vorhanden sind. Dabei variieren die Gebühren je nach Kategorie, da eBay versuche, niedrige Gesamtgebühren in den jeweiligen Kategorien zu kalkulieren, wie das Unternehmen mitteilt.

Schlechter Service wird abgestraft

Die Preisanpassungen und der verbesserte Verkäuferschutz geht mit einer weiteren Neuerung einher: Werden Händler mit dem Servicestatus "Unterdurchschnittlich"  bedacht, erhöhen sich ihre Verkaufsprovisionen. Das soll Verkäufer treffen, die die Mindeststandards für Verkäufer auf der deutschen eBay-Website nicht erfüllen. Die Regelung soll bewirken, dass Verhaltensweisen eingedämmt werden, die einer "guten Kauferfahrung im Wege stehen" und die Attraktivität von eBay als Plattform negativ beeinflussen könnten, so das Unternehmen.
Ab 1. April 2023 schreibt eBay Händlern automatisch Verkaufsprovision gut, wenn sie Käufern freiwillig eine Teilrückerstattung gewähren. Die Verkaufsprovision wird in diesem Fall auf Basis des korrigierten Gesamtverkaufsbetrags anteilig berechnet. Wird ein Kauf abgebrochen, bekommen Händler ab dem 1. April 2023 von eBay die gesamte Verkaufsprovision einschließlich des fixen Anteils in Höhe von 0,35 Euro zurückerstattet. Auch automatisch berechnete Anteile an weiteren Gebühren, die beispielsweise für die Nutzung der Services "Anzeigen Standard" oder für internationale Transaktionen erhoben werden, werden ihnen gutgeschrieben. Gebühren, wie der fixe Anteil der Verkaufsprovision in Höhe von 0,35 Euro oder die Gebühren für die Anzeigenformate "Anzeigen Express" und "Anzeigen ErweitertBeta", werden jedoch nicht erstattet.

Erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte

Ab 1. Juli 2023 gilt eine neue Verordnung zur erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Diese dient der Vermeidung und Verwaltung des Abfallaufkommens. Nach dem neuen Gesetz sind eBay-Verkäufern, die als Hersteller oder sogenannte "Erstinverkehrbringer" gelten, für den gesamten Lebenszyklus ihrer verkauften Produkte verantwortlich. Die neue Regelung betrifft insbesondere Händler aus den Bereichen Elektronik und elektrische Geräte.
Firmen, die entsprechende Produkte herstellen und erstmalig an Verbraucher in Deutschland verkaufen oder nach Deutschland importieren, müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren, um eine WEEE-Nummer (Waste Electrical and Electronic Equipment) zu bekommen. Diese muss gemäß Elektrogesetz beim Produktverkauf und auf ihren Rechnungen angegeben werden. Händler müssen dann ihre WEEE-Registrierungsnummer für elektrische und elektronische Geräte in ihrem eBay-Konto hinterlegen.

Aylin Bonn
Autor(in) Aylin Bonn



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