Neues Verpackungsgesetz: Das müssen Händler wissen

Hersteller in der Pflicht

Vorstand dieser Zentralen Stelle ist Gunda Rachut. "Aktuell verzeichnet das Register 70.000 Einträge. Bis Januar 2019 erwarten wir eine Verdopplung der Zahlen", sagt sie. Das Register habe eine hohe Zahl an "Trittbrettfahrern" aufgedeckt, die bisher keine Gebühren bezahlt haben. Damit sei ein wichtiges Ziel schon erreicht, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft trete. Viele hätten das Register aber auch noch nicht genutzt, für die sei es "quasi fünf vor zwölf".

Die Chefin des Umweltbundesamts, Maria Krautzberger, sieht nun die Hersteller in der Pflicht: "Unnötige Verpackungen müssen vermieden werden, wo es geht oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen ersetzt werden", sagt sie. Wenn es Einwegverpackungen sein müssen, sollten diese möglichst gut recyclingfähig sein. Verbraucher ruft sie auf, das Recycling-System zu unterstützen: "Restmüll gehört nicht in den gelben Sack oder die gelbe Tonne, denn er erschwert Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien."

Es gebe gute Gründe, Lebensmittel und anderes zu verpacken - und so zu schützen. So argumentiert das Deutsche Verpackungsinstitut: "Weil der Wert und die Kosten eines verpackten Gutes den Wert und die Kosten seiner Verpackungen weit übersteigen, lohnt sich die Verpackung sowohl wirtschaftlich, als auch ökologisch und sozial."




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