Nachhaltigkeit 19.10.2023, 14:56 Uhr

HDE: Leitfaden für „grüne“ Mietverträge

Die regulatorischen Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb von Gewerbeimmobilien nehmen zu. Welche Standards bei der Bewirtschaftung von Handelsimmobilien einzuhalten sind, erläutert der HDE in einem Leitfaden zu grünen Mietverträgen.
(Quelle: j.chizhe shutterstock)
In der Bemühung, den ökologischen Fußabdruck von Handelsimmobilien zu reduzieren, werden „Green Leases“ immer populärer. Diese speziellen Mietverträge legen den Fokus auf Nachhaltigkeit und können dazu beitragen, sowohl die Kosten als auch die Verantwortlichkeiten zwischen Mietern und Vermietern klar zu regeln.

Eine typische Situation in vielen Einkaufszentren ist beispielsweise die Implementierung nachhaltiger Maßnahmen wie energieeffiziente Beleuchtung, biologisch abbaubare Reinigungsmittel, Solarenergie und Fahrradstellplätze. Die Frage, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und wie die Kosten verteilt werden, kann oft zu Konflikten führen. Und hier kommen Green Leases ins Spiel.

Green Leases sind Mietverträge, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Sie ermöglichen es Mietern und Vermietern, klare Vereinbarungen zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der Immobilie zu treffen. Dies kann Maßnahmen wie den Einsatz energieeffizienter Beleuchtung, die Einführung umweltfreundlicher Abfallentsorgungssysteme und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen umfassen. Diese Verträge fördern eine umfassende Herangehensweise an verschiedene ESG-Themen (Umwelt, Soziales und Governance).

Ein entscheidender Aspekt von Green Leases ist die Verteilung der Kosten für die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen. Diese Kosten können in einem Green Lease geregelt werden, wodurch Mieter und Vermieter Klarheit darüber erhalten, wer welche Ausgaben trägt. Dies ermöglicht eine frühzeitige Vorbereitung auf zukünftige Kosten und fördert die Zusammenarbeit.

Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für Green Leases noch in der Entwicklung sind und in Deutschland noch keine allgemein gültige Rechtsprechung existiert, nimmt die Verwendung von „grünen“ Mietvertragsklauseln stetig zu. Experten erwarten, dass bis spätestens 2030 Green Leases zum Branchenstandard in der Immobilienbranche werden.

Interessierte an der Implementierung von Green Leases finden im Leitfaden des HDE Informationen und praktische Anleitungen. Der Download ist hier möglich.





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