VATM-Studie kritisiert Preiskontrolle bei Telekom-Tarifen
Mit Sonderpreisen, Rabatten und Bonuszahlungen werben Festnetzanbieter um wechselwillige Kunden. Doch nicht alle Unternehmen haben dabei die gleichen Voraussetzungen. Wettbewerber, die auf Vorleistungen der Deutschen Telekom angewiesen sind, müssen ihre eigenen Tarife auf Basis der Einkaufspreise des Konzerns kalkulieren. Ob ihnen dabei ausreichend Spielraum bleibt, untersucht die Bundesnetzagentur mit sogenannten Preis-Kosten-Scheren-Tests. Eine neue Studie von Dialog Consult im Auftrag des Telekommunikationsverbands VATM bezweifelt allerdings, dass diese Prüfungen den tatsächlichen Wettbewerb ausreichend abbilden.
Eine Preis-Kosten-Schere entsteht, wenn der Endkundenpreis eines marktbeherrschenden Unternehmens so niedrig oder dessen Vorleistungspreis so hoch ist, dass Wettbewerber ein vergleichbares Angebot nicht kostendeckend bereitstellen können. Die Bundesnetzagentur soll mit ihren Prüfungen verhindern, dass die Telekom ihre Stellung auf dem Vorleistungsmarkt nutzt, um Konkurrenten im Endkundengeschäft zu benachteiligen.
Durchschnittsrechnung verdeckt mögliche Probleme
Die Autoren der Studie, Prof. Peter Winzer und Andreas Walter, kritisieren insbesondere die bisherige Betrachtung eines rechnerischen Durchschnittskunden. Dabei werden Endkundenpreise und Rabatte über eine vergleichsweise lange Kundenverweildauer verteilt. Gerade im Geschäft mit preisbewussten Neukunden seien jedoch andere Bedingungen maßgeblich.
Diese Kunden schließen Verträge häufig über Vergleichsportale oder direkt online ab und wechseln nach relativ kurzer Zeit erneut den Anbieter. Befristete Preisnachlässe, Cashback-Aktionen und erlassene Anschlussgebühren spielen bei ihrer Entscheidung eine entsprechend größere Rolle.
Wie stark sich das auf die Kalkulation auswirken kann, zeigt eine Modellrechnung der Studie für einen Bitstream-Anschluss. Nach dem bisherigen Prüfungsansatz verbleibt einem Wettbewerber rechnerisch eine positive Marge von 4,45 Euro pro Kunde und Monat. Werden dagegen kürzere Kundenverweildauern und die bei wechselwilligen Kunden üblichen Onlinekonditionen zugrunde gelegt, ergibt sich ein Fehlbetrag von 1,88 Euro.
Die Berechnung basiert auf vereinfachten Annahmen und betrachtet ein bestimmtes Kundensegment. Sie ist damit kein Nachweis dafür, dass sämtliche Telekom-Angebote eine unzulässige Preis-Kosten-Schere verursachen. Sie zeigt jedoch, wie unterschiedlich die Ergebnisse je nach zugrunde gelegtem Kundenverhalten ausfallen können.
Aktionspreise im Fokus
Nach Angaben der Studienautoren liegen die effektiven monatlichen Aktionspreise der Telekom bei VDSL-Angeboten teilweise bei nur 40 bis 58 Prozent des regulären Listenpreises. Bei Glasfaserangeboten nennen sie eine Spanne von 56 bis 74 Prozent. Solche Konditionen müssten bei der wettbewerblichen Beurteilung stärker berücksichtigt werden.
„Was bei der Durchschnittsrechnung der BNetzA noch unproblematisch aussieht, ist im echten Wettbewerb längst ein Problem“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Gerade bei wechselbereiten Onlinekunden seien Wettbewerber häufig nicht in der Lage, die Angebote der Telekom kostendeckend nachzubilden.
Der Verband sieht darin auch ein Risiko für den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen. Solange günstige DSL-Angebote Kunden im Kupfernetz halten, könne es für alternative Glasfasernetzbetreiber schwieriger werden, ausreichend Kunden für ihre neu errichtete Infrastruktur zu gewinnen.
VATM fordert Änderungen am TKG
Vor diesem Hintergrund verlangt der VATM eine Anpassung der regulatorischen Prüfverfahren. Aktionspreise, Onlinekonditionen und Rabatte sollen stärker in die Bewertung einfließen. Zudem fordert der Verband, dass Wettbewerber entsprechende Prüfungen verbindlich anstoßen und Entscheidungen überprüfen lassen können.
Die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll nach Vorstellung des Verbands genutzt werden, um diese Instrumente rechtlich abzusichern. Damit will der VATM verhindern, dass sich die Marktstellung der Telekom beim Übergang von Kupfer auf Glasfaser weiter verstärkt.
Ob die Bundesnetzagentur ihre Prüfpraxis tatsächlich anpassen muss, ist damit allerdings nicht entschieden. Die Studie liefert Argumente aus Sicht der Telekom-Wettbewerber, deren Bewertung durch Regulierungsbehörde und betroffenen Konzern für eine abschließende Einordnung noch aussteht.