Nicht-personenbezogene Daten 12.11.2018, 10:38 Uhr

Firmen können Daten-Speicherort in der EU künftig frei wählen

Unternehmen sind künftig nicht mehr durch nationale Regeln darin eingeschränkt, wo sie nicht-personenbezogene Daten speichern und verarbeiten.
(Quelle: shutterstock.com/Carlos Amarillo)
Der Fluss von Daten in der EU soll künftig nicht mehr an nationalen Grenzen Halt machen und die Entwicklung neuer Technologien so vorantreiben. Die EU-Staaten stimmten in Brüssel einer neuen Verordnung zu, nach der Unternehmen künftig nicht mehr durch nationale Regeln darin eingeschränkt werden sollen, wo sie nicht-personenbezogene Daten speichern und verarbeiten. In einigen Ländern wie Dänemark müssen etwa Finanzdienstleister ihre Daten bislang im Inland speichern.

Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit sind Einschränkungen auch künftig erlaubt. Nationale Behörden werden zudem - wenn nötig - weiterhin Zugriff auf Daten haben, selbst wenn diese in einem anderen EU-Land gespeichert sind.

Europas Wettbewerbsfähigkeit verbessern

"Die Stärkung der Datenbranche wird Europas Wettbewerbsfähigkeit verbessern", sagte die derzeitige Vorsitzende im Handelsministerrat, Margarete Schramböck. "Ab jetzt können sie sich für den Cloud-Anbieter entscheiden, der ihnen am meisten zusagt." Durch die neuen Regeln soll etwa die Entwicklungen künstlicher Intelligenz vorangetrieben werden.

Die Wirtschaft reagierte erfreut auf die neuen Regeln. "Daten kennen keine Grenzen und ein freier Fluss im Binnenmarkt wird der europäischen Datenwirtschaften einen enormen Schub geben", sagte der Präsident von Business Europe, Pierre Gattaz.

Das Europaparlament hatte der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnung bereits im Oktober zugestimmt. Kommende Woche sollen Parlament und EU-Staaten den Gesetzestext unterschreiben, rund ein halbes Jahr später wird er in allen EU-Ländern in Kraft treten.




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