Bundesnetzagentur 19.02.2014, 18:16 Uhr

Bußgeldverfahren gegen Telefon-Anbieter

Beim Wechsel des TK-Anbieters kommt es häufig zu Verzögerungen, im schlimmsten Fall haben die Kunden über Tage keinen Anschluss. Nun hat die Bundesnetzagentur gegen drei Anbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225.000 Euro verhängt.
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Grundsätzlich sollte ein Kunde beim Wechsel des Anbieters nicht länger als 24 Stunden ohne Telefon- oder Internet-Anschluss sein, so wurde es zumindest 2012 im Telekommunikationsgesetz (§ 46) festgelegt. Offenbar halten sich aber nicht alle Anbieter an diese Vorgaben, deshalb erhöht die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun den Druck – und hat gegen drei Anbieter Bußgelder verhängt.
Betroffen sind offenbar 1&1, Vodafone sowie Telefónica (O2), sie sollen jeweils 75.000 Euro Strafe bezahlen. Laut Medienberichten haben Vodafone und O2 die Bußgeldbescheide bestätigt, 1&1 wollte sich nicht zur Angelegenheit äußern. Darüber hinaus soll die BNetzA auch gegen die Telekom ein Bußgeldverfahren eingeleitet haben, allerdings wurde gegen die Bonner bislang noch keine Strafe verhängt.
Auslöser für das Verfahren waren die Beschwerden von betroffenen Kunden, die bei der Behörde eingegangen sind. Laut BNetzA gingen alleine im vergangenen Jahr 4.500 Klagen ein – und „insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Grundsätzlich hätte die Behörde zudem ein deutlich höheres Bußgeld, nämlich 100.000 Euro, verhängen können. Die betroffenen Unternehmen haben sich laut BNetzA aber aktiv einer Verbesserung der Prozesse wie beispielsweise der Einführung automatisierter Schnittstellen beteiligt, deshalb habe die Behörde das Höchstmaß jeweils um ein Viertel reduziert.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, noch können die Anbieter Einspruch einlegen, dann entscheidet das Amtsgericht Bonn über das Verfahren. 




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