Ausnahmelage 14.04.2020, 09:00 Uhr

Corona-Schutzschirm für Verbraucher gefordert

Der Staat gibt Milliarden, um Firmen und Jobs trotz rigider Maßnahmen gegen des Coronavirus zu erhalten. Verbraucherschützer melden jetzt Bedarf für Extra-Unterstützung an, falls sich Lockerungen hinziehen.
(Quelle: Kay  Nietfeld / dpa)
Auswirkungen der Corona-Krise treffen die Wirtschaft gerade hart - doch wie lange können auch Kunden, Mieter und Reisende die Ausnahmelage durchstehen?
Die Verbraucherzentralen pochen auf den Schutz von Käuferrechten und bringen schon weitere Hilfen für den Fall länger andauernder Beschränkungen ins Spiel. "Dann brauchen wir auch einen finanziellen Schutzschirm für Verbraucher", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.
Schon heute seien viele knapper bei Kasse. Wenn Betriebsschließungen, Verdienstausfälle für Selbstständige, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bis Sommer oder Herbst anhielten, werde sich das finanzielle Budget für viele erschöpfen. "Hier müssten wir sehen, wie kann der Staat mit finanziellen Zuschüssen - nicht nur mit Stundungen - Menschen unterstützen", sagte Müller.

Aufschub von Kredit-Zahlungen

Bereits jetzt haben Tausende Verbraucher den Aufschub von Zahlungen für Kredite beantragt. Allein die Sparkassen setzten bislang nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) Zins- und Tilgungsleistungen von 80.000 Kreditnehmern aus. Seit 1. April müssen Banken Verbrauchern, die wegen der Krise in Not geraten sind, die Zahlung von Zins, Tilgung oder Rückzahlung von Konsumenten- und Immobilienkrediten für drei Monate stunden.
Bei Fortdauer der Krise würden nach Ansicht Müllers ohne Schutzschirm viele in Sozialleistungen wie Hartz IV fallen, die für eine solche Situation aber nicht gemacht seien. "Es ist nicht verantwortbar, die Menschen unter all die Regularien zu zwingen, die ansonsten gelten." Zu prüfen wären auch Möglichkeiten, klassische Insolvenzverfahren deutlich zu verkürzen. Denn wenn man überschuldet sei, müsse man heute sehr lange durchhalten, um finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
"Die Bundesregierung hat dankenswerterweise eine Reihe von Erste-Hilfe-Maßnahmen auf den Weg gebracht", sagte der vzbv-Chef. So darf Mietern nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Das gilt vorerst für drei Monate von 1. April bis 30. Juni. "Wichtig ist: Die Schulden bauen sich auf, das Geld ist nicht geschenkt, sondern nur gestundet", sagte Müller.

Zugang zur Grundsicherung vereinfacht

Auch mit anderen Maßnahmen will der Staat Bürgern beispringen. Man soll nicht von Strom oder Gas abgeschnitten werden können, wenn man krisenbedingt vorerst nicht zahlen kann. Wenn Firmen Personal in Kurzarbeit schicken, übernimmt die Arbeitsagentur 60 Prozent des Lohns, bei Kindern 67 Prozent. Der Zugang zur Grundsicherung ist vorerst leichter möglich - Jobcenter verzichten bei Hartz-IV-Anträgen ein halbes Jahr auf Prüfungen von Vermögen und Wohnungsmiete.
Müller betonte, Verbraucherrechte müssten in der Krise gelten wie bisher. Notfalls müssten Einschränkungen zumindest befristet werden. Da sei es ein Angriff auf diese Rechte, dass jetzt in der Reisebranche Vorauszahlungen nicht zurückgegeben, sondern in "Zwangsgutscheine" umgewandelt werden sollen. "Bisher ist unklar, welche Härtefallregelungen es gibt." Ungewiss sei auch, ob eine Insolvenzsicherung für die Gutscheine nur für Pauschalreisen gelten solle oder möglicherweise auch noch für Flüge und Veranstaltungen. Hintergrund der Pläne der Bundesregierung ist, dass auch Veranstalter in Finanzprobleme gekommen sind. Die EU muss noch zustimmen.

Verbesserte Rückgabemöglichkeiten im Online-Handel

Dass wegen geschlossener Geschäfte gerade viele Kunden im Internet bestellen, laufe im klassischen Online-Handel praktisch problemlos, sagte Müller. "Hier sind Verbraucherrechte mit Rückgabemöglichkeiten freundlich und gut ausgestaltet." Oft seien Anbieter auch kulant. "Erhebliche Problemanzeigen" bekämen die Verbraucherzentralen aber bei derzeit knappen Gütern. Verbraucher beschwerten sich wegen maßlos überhöhter Preise für Desinfektionsmittel, Toilettenpapier und teils auch für Hefe oder Mehl. "Davor muss man deutlich warnen, dass diese Form von Ausnutzen der Krise indiskutabel ist."
Noch schlimmer seien Fälle von irreführender gesundheitsbezogener Werbung - wenn plötzlich Vitamin-C-Präparate, Kräuterlikör oder andere Mischungen für überhöhte Preise als "Wundermittelkur" gegen das Coronavirus angeboten würden. Das sei Geldschneiderei - und gefährlich, wenn man es wirklich glaube. Die Verbraucherzentralen könnten auch mit Abmahnungen und rechtlichen Schritten dagegen vorgehen, weil es "schlicht illegal" sei.



Das könnte Sie auch interessieren