Urteil 15.07.2019, 13:17 Uhr

Gericht zwingt Telekom zu Änderungen bei StreamOn

Weil sie nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen die Netzneutralität verstoßen, muss die Deutsche Telekom ihre StreamOn-Tarife überarbeiten.
(Quelle: Viorel Sima/Shutterstock)
Die Deutsche Telekom muss ihre "StreamOn"-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität - der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit (Aktzenzeichen 13 B 1734/18).
In dem sogenannten Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte. Ganz Schiffbruch erlitten hat die Telekom aber noch nicht, da ein separates Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht noch läuft - dieses hat nun aber keine aufschiebende Wirkung.
Bei "StreamOn" wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder der ARD Mediathek streamt. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate, und man kann den Film unterwegs nur in der recht niedrigen SD-Auflösung ansehen. Würde das Video außerhalb des "StreamOn"-Tarifs geguckt und auf das monatliche Datenvolumen angerechnet, so könnte man auf HD-Qualität kommen. Außerdem ist die Nutzung nur in den Grenzen Deutschlands vorgesehen, weshalb der Datenverkehr bei einer Nutzung im Ausland auf das gebuchte Datenvolumen angerechnet wird.
Die Bundesnetzagentur untersagte der Telekom Ende 2017 deshalb die Nutzung des Angebots in dieser Form. Die Telekom ging dagegen per Eilantrag vor, scheiterte im November 2018 aber vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nun lehnte auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Telekom ab.
Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: "Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen."




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