200.000 Euro 28.11.2018, 15:19 Uhr

Netzagentur droht Telekom mit Strafe wegen „StreamOn“

Die Bundesnetzagentur will von der Deutschen Telekom 200.000 Euro als sogenanntes Zwangsgeld einfordern, wenn diese nicht bestimmte "StreamOn"-Tarife ändert. Die Netzagentur stört sich hier an der "Videodrossel" und sieht einen Verstoß gegen die Netzneutralität.
(Quelle: Deutsche Telekom)
Der Streit zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom über Streaming-Dienste geht weiter. Die Regulierungsbehörde forderte den Konzern auf, endlich bestimmte "StreamOn"-Tarife zu ändern - tut sie das nicht, will die Behörde insgesamt 200.000 Euro als sogenanntes Zwangsgeld einfordern.
Bei "StreamOn" wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos streamt auf Netflix oder der ARD Mediathek. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in bestimmten Tarifen und man kann den Film unterwegs nur in einer niedrigeren Auflösung (SD) sehen als dies zu Hause im W-Lan möglich ist (HD oder Ultra HD).

Verstoß gegen die Netzneutralität

Diese "Videodrossel" stört die Netzagentur: Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen Verstoß gegen die Netzneutralität, also der Gleichbehandlung des Datenverkehrs. Zudem rechnet die Telekom das Videostreamen im EU-Ausland auf das Datenvolumen an - was laut Netzagentur gegen das "Roam Like At Home"-Prinzip verstößt, also gegen die gleichen Nutzungsmöglichkeiten im EU-Ausland wie im Inland. Das zählt die Netzagentur als zwei Verstöße, für die jeweils 100.000 Euro Zwangsgeld fällig werden.
Ein Sprecher der Telekom sagte, man prüfe "weitere Maßnahmen, um das bei unseren Kunden sehr beliebte Produkt StreamOn weiter anbieten zu können". Dazu werde man "alle rechtlichen Möglichkeiten" nutzen.
Die Auseinandersetzung begann Ende 2017, als die Bundesnetzagentur "StreamOn"-Zubuchtarife teilweise untersagte. Die Telekom sah sich hingegen im Recht und verteidigte ihre Produkte als "fair und gesetzeskonform". Der Konzern zog vor das Kölner Verwaltungsgericht, wo er vergangene Woche aber eine Niederlage einstecken musste. Bald landet der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.




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