Ganz legal 27.07.2015, 16:12 Uhr

Sprayer dürfen Telekom-Verteilerkästen besprühen

"Aus Grau wird Bunt": Unter diesem Motto ruft die Telekom interessierte Graffiti-Künstler dazu auf, die grauen Telekom-Verteilerkästen zu besprühen. Einige Dinge müssen allerdings beachtet werden.
Telekom-Verteilerkasten mit Graffiti
(Quelle: Telekom)
Coole Aktion der Deutschen Telekom: Interessierte Sprayer können ab sofort die grauen Telekom-Verteilerkästen, die überall in den Straßen Deutschlands zu finden sind, mit eigenen Motiven besprühen - und das ganz legal.
Theoretisch war dies zwar bislang auch schon möglich, allerdings gab es zahlreiche bürokratische Hürden, die man im Vorfeld überwinden musste. Diese seien nun abgebaut worden, wie Telekom-Mitarbeiterin Luisa Vollmar in einem Blogeintrag schrieb: "Der Papierkram ließ denen einen oder anderen willigen Künstler wieder abspringen. Doch nun haben unsere Kollegen das Prozedere vereinfacht."
Konkret können sich Künstler nun einfach per E-Mail mit dem Betreff "Aus Grau wird Bunt" an das Unternehmen wenden und eine rasche formlose Freigabe auf dem gleichen Weg erhalten. Was es beim Formulieren der Mail zu beachten gilt, hat der Netzbetreiber in einem Flyer zusammengefasst. Diese muss den Standort des Verteilerkastens enthalten, ein aktuelles Foto davon sowie eine Skizze des geplanten Motivs.

Bildergalerie
Die Telekom will ihre Verteilerkästen durch Graffiti-Künstler verschönern lassen. Telecom Handel zeigt besonders gelungene Beispiele.

Nach Eingang der Mail wird dann regional geprüft, ob es sich überhaupt um ein Gehäuse der Telekom handelt - und ob das gewünschte Kunstwerk umsetzbar ist. Außerdem wird geklärt, ob eine kommerzielle Nutzung der Gehäuses möglich ist oder sogar bereits entsprechende Pläne bestehen. Wichtig sei zudem, dass die Motive ethisch, politisch und religiös neutral sind sowie keine kommerzielle Werbung enthalten.
Weiterhin weist die Telekom darauf hin, dass die Kästen nicht tiefschwarz angemalt werden dürfen - dies könnte zu verstärkter Wärmeentwicklung führen, die der Technik schadet. Auch das Bemalen und Lackieren von Lüftungsauslässen, Schließvorrichtungen und Scharnieren ist nicht gestattet.
Wie Bloggerin Vollmar betonte, habe man - nach Abbau der bürokratischen Hürden - bereits erste Erfahrungen gesammelt: "Die Umsetzung lief einfach und schnell. So erfreuen sich einige Gehäuse schon an einem neuen Look, der sie teilweise sogar in ihrer Umgebung verschwinden lässt."
Die besten Motive finden Sie in unserer Bildergalerie.



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