Online-Händler in Europa können auf vereinfachte Steuerregeln hoffen

Keine Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert

Um europäische Händler besser vor unfairer Konkurrenz aus anderen Staaten zu schützen, will die EU-Kommission die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert abschaffen. Derzeit sind Waren im Wert von weniger als 22 Euro davon befreit. Angesichts von 150 Millionen Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, lässt das System aber viel Raum für Betrug, etwa wenn Tablets oder Smartphones nicht deklariert werden.
Schließlich will die EU-Kommission es den Staaten freistellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch für elektronische Angebote anwenden. Die Bundesregierung und deutsche Verleger hatten schon lange darauf gedrängt. Derzeit gilt für die Online-Angebote von Zeitungen in Deutschland bisher der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für gedruckte Zeitungen der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Auch bei e-Books will die EU-Kommission nun eine Anpassung ermöglichen.




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