Dynamic Pricing: Persönliche Preisgestaltung gibt es in Deutschland noch nicht

Noch keine persönlichen Preise hierzulande

Häufig wird auch vermutet, dass Nutzer von Apple-Geräten teurere Angebote erhalten, weil diese zu den Premium-Produkten zählen und damit auf zahlungskräftige Kundschaft schließen lassen. Während es in den USA bereits Studien dazu gibt, wurde in Deutschland bislang nur gemutmaßt, ob Händler ihre Angebote dergestalt individualisieren.
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat nun erstmals eine Studie dazu anfertigen lassen. Die kommt zu dem Schluss, dass es eine persönliche Preisgestaltung hierzulande noch nicht gibt. Unterschiedliche Standorte, die Surfhistorie, Nutzerkonten oder Profile aus sozialen Netzwerken hätten demnach keinen Effekt auf das abgefragte Angebot, ebenso wenig wie Cookies im Browser.
Nur in einem Fall stellten die fürs Ministerium tätigen Forscher einen Preisunterschied durch die Gerätenutzung fest. Eine Plattform räumte Rabatt ein, wenn das Hotelzimmer übers Handy gebucht wurde.
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Individualisierung von Vorteil

Für Unternehmen wäre die Individualisierung ihrer Angebote von Vorteil. Denn sie könnten theoretisch die maximale Zahlungsbereitschaft von jedem ihrer Kunden ausloten, um ihren Gewinn zu steigern. Verbraucher dagegen mögen solche personalisierten Angebote nicht sonderlich, zeigen verschiedene Umfragen.
Ein Recht auf gleiche Preise für alle haben sie aber nicht. "Ein Preisschild an einem Produkt ist immer nur eine Einladung des Verkäufers an den Kunden. Er muss trotzdem nicht zu diesem ausgewiesenen Betrag an ihn verkaufen", erklärt Micklitz. Es herrscht Vertragsfreiheit.
Das gilt nicht nur im Internet. Auch bei Schuhen im Laden steht dem Unternehmen frei, von jedem Kunden eine andere Summe zu fordern. Auch wenn die Personalisierung des Preises legal ist, hält Micklitz sie nicht für sonderlich transparent. Damit Wettbewerb funktioniert, müssten Verbraucher Preise vergleichen können. Auch die Europäische Union sorgt sich. In einer Richtlinie (2019/216) legte sie daher fest, dass Online-Händler ab 2022 ihre Kunden darauf hinweisen müssen, wenn ihr Angebot personalisiert ist. Wie genau Deutschland die Richtlinie umsetzt, steht bislang noch nicht fest.



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