Netzneutralität 28.10.2015, 08:59 Uhr zum Forenbeitrag

EU-Parlament winkt umstrittenes Internet-Gesetz durch

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament das Gesetzespaket zur Netzneutralität durchgewunken. Kritiker fürchten nun ein 2-Klassen-Internet. Eine Entscheidung fiel auch zur geplanten Abschaffung der Roaming-Gebühren.
Das EU-Parlament hat das umstrittene Internet-Gesetz mit deutlicher Mehrheit beschlossen
(Quelle: Hadrian - Shutterstock)
Alle Proteste waren letztendlich vergebens: Das Europaparlament hat heute mit deutlicher Mehrheit das umstrittene Gesetzespaket zur Netzneutralität abgenickt, über das im Vorfeld heftig debattiert worden war. Das Gesetz war auf den Weg gebracht worden, nachdem durch den steigenden Traffic die Gefahr von Datenstaus im Internet kontinuierlich gewachsen war. Bislang gab es für das offene Internet keine verbindlichen Regeln in Europa, was die neue Gesetzgebung nun ändern soll.
Diese sieht vor, dass Netzbetreiber in der Regel auch in Zukunft alle Datenpakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken müssen - und zwar egal, woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben. Dennoch fürchten Internet-Aktivisten, dass aufgrund unklarer oder widersprüchlicher Formulierungen dem 2-Klassen-Internet Vorschub geleistet werden könnte.
Besonders kritisch gesehen werden dabei die vage formulierten Ausnahmen vom Prinzip der Datengleichberechtigung. Denn ein "Verkehrsmanagement" inklusive der Drosslung bestimmter Dienste oder Inhalte ist ausdrücklich vorgesehen, und zwar schon bei einer "drohenden Überlastung des Netzes".
Für Kritiker ist dies praktisch gleichbedeutend mit der Abschaffung der Netzneutralität. Beteuerungen der EU-Kommission, wonach sich auch in Zukunft niemand Vorrang im Internet erkaufen könne, wollen sie keinen Glauben schenken. 
Kommt das 2-Klassen-Internet?
Quelle: iStock / Apatsara
So hatten noch unmittelbar vor der Abstimmung mehr als 30 Internetunternehmen aus Europa und den Vereinigten Staaten versucht, kurzfristig Änderungen an den Plänen durchzusetzen - ohne Erfolg. Sie befürchten einen Innovationsstau, wenn Internetanbieter zukünftig bestimmte Daten priorisieren beziehungsweise ausbremsen dürfen. Selbst der Erfinder des World Wide Web, Sir Tim Berners-Lee, hatte die EU-Abgeordneten vor einer Sonderbehandlung von Spezialdiensten gewarnt. Seine mahnenden Worte fanden bei den meisten Abgeordneten allerdings kein Gehör.
Allerdings gibt es nicht nur Gegner einer Aufweichung der Netzneutralität: Befürworter von Überholspuren auf Autodatenbahnen argumentieren, dass in einer freien Marktwirtschaft eine Produktdifferenzierung etwas völlig Normales sei. Letztendlich gehe es nur darum, dass allen Kunden das gesamte Portfolio angeboten werde, um niemanden zu diskriminieren.

Roaming-Gebühren fallen Mitte 2017 - mit Einschränkungen

Fast etwas in den Hintergrund gerieten angesichts der Aufregung um die vermeintliche Aufweichung der Netzneutralität die neuen Roaming-Bestimmungen, die das Parlament im Rahmen der Abstimmung ebenfalls verabschiedete.
Die Roaming-Gebühren fallen Mitte 2017
Quelle: Shutterstock - Antonio Guillem
Diese sehen vor, dass die Roaming-Gebühren im EU-Ausland nun ab 15. Juni 2017 komplett wegfallen. Zunächst sollen diese jedoch in einem ersten Schritt ab dem 30. April 2016 erneut gedeckelt werden - und zwar für Gespräche auf 0,05 Euro pro Minute und pro SMS auf 0,02 Euro. Bei Internetnutzung liegt die Höchstgrenze bei 0,05 Euro pro Megabyte.
Allerdings gibt es es auch hier noch einige Unklarheiten, die abschließend geklärt werden müssen. So sieht der Kompromiss beispielsweise "Sicherungen" für die Mobilfunkanbieter vor, denen durch Roaming Mehrkosten entstehen.
Um diese zu entschädigen, soll die Abschaffung der Roaming-Gebühren nur für eine "angemessene Nutzung" des Handys im Ausland gelten. Das bedeutet im Klartext: Anbieter dürfen in Zukunft bestimmte Obergrenzen für Telefonate, SMS und Daten festsetzen, die von den Roaming-Kosten befreit sind. Wo diese genau liegen, will die EU-Kommission und die Europäische Regulierungsbehörde bis Ende nächsten Jahres definieren.
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