Gegen Online-Dominanz 25.11.2020, 13:00 Uhr

FDP fordert Lockerung der Ladenöffnungszeiten

Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft 2020 sei die Situation für die Einzelhändler in den Innenstädten existenzbedrohend, so die FDP. Ein Problem: die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit der Online-Angebote. Daher wird nun eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten gefordert.
(Quelle: shutterstock.com/imtmphoto)
Die FDP im Bundestag fordert angesichts der schwierigen Lage vieler Einzelhandelsbetriebe eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten. In einem Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion heißt es: "Wir fordern die Länder auf, in ihren Ladenschlussgesetzen die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, den Einzelhandelsunternehmen an möglichst vielen Sonntagen die Öffnung zu erlauben." Es komme nun darauf an, das Grundgesetz so anzupassen, dass Landesrecht allgemein die Öffnung der Einzelhandelsunternehmen ermögliche.

Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft 2020 sei die Situation für die Einzelhändler in den Innenstädten existenzbedrohend, heißt es in dem Papier. "In der Adventszeit ziehen die geschlossenen Weihnachtsmärkte, Kaffees und Restaurants die Kunden nicht in die Städte und der Online-Handel boomt zugleich, auch durch die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit der Online-Angebote."

Einkäufe im Internet am Sonntag

Exemplarisch sei, dass die meisten Einkäufe im Internet am Sonntag getätigt würden. "Am Sonntag stehen die Kunden auch in der Adventszeit vor geschlossenen Läden in den Innenstädten, und das Risiko ist groß, dass viele kleine Fachgeschäfte und Boutiquen wegen der strukturellen Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Online-Handel nicht überleben werden." Die FDP fordere deshalb eine bundesweite Öffnung der Adventssonntage für den Einzelhandel. "Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen für diese Krisenadventszeit ihre ideologischen Gräben überwinden."

Dass die Gewerkschaft Verdi kein Entgegenkommen zeige und stattdessen - wie in NRW - gegen verkaufsoffene Sonntage im Advent klage und vom Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekomme, schwäche die Position des stationären Einzelhandels.

Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Mit einem Eilbeschluss hatte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage untersagt.




Das könnte Sie auch interessieren