Bundesnetzagentur-Entwurf 25.02.2014, 17:43 Uhr

Kein Routerzwang, mehr Transparenz

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hat heute den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht. Dieser soll die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu deutlich mehr Transparenz verpflichten.
von Stefan Kuhn
Ein Entwurf der Bundesnetzagentur sieht vor, dass die Anbieter ihre Kunden künftig bereits bei Vertragsabschluss über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren müssen. Zudem sollen sie die Passwörter und Zugangskennungen zur Nutzung der angebotenen Dienste mitteilen, damit ihre Kunden auch Router anderer Hersteller nutzen können. 
„Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Dazu enthält der Entwurf der Rechtsverordnung unter anderem folgende Vorgaben:
  • Bandbreite: Bei Vertragsabschluss muss der Anbieter in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren; im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden. Zudem soll der Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten.
     
  • Speedtest: Nach der Anschlussschaltung soll der Anbieter den Verbraucher direkt auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen müssen. Hierzu gehört unter anderem ein Speedtest, den die Bundesnetzagentur entwickeln und zukünftig eigenständig anbieten wird.
     
  • Datenvolumen: Die Kunden sollen genau darüber informiert werden, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen mit einberechnet werden und für welche dieses nicht zutrifft.
     
  • Vertragslaufzeit: Der Endkunde soll in der monatlichen Rechnung über das aktuell gültige Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden, um Anbieterwechsel zu erleichtern.
     
  • Routerzwang: Mit der Transparenz-Verordnung werden Verbraucher einen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Anbieter erhalten, um die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren. Damit ist es Endkunden möglich, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller zu nutzen.
Der Entwurf der Transparenz-Verordnung beruht auf Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur bereits im Mai 2013 veröffentlicht und mit Industrievertretern diskutiert hat. Daraufhin erarbeitete die ITK-Branche den Entwurf zu einer Selbstverpflichtung. Dieser Beitrag wurde bei der Erstellung des jetzigen Papiers inhaltlich berücksichtigt und durch weitere Aspekte ergänzt.




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