07.12.2009, 17:03 Uhr

Telekom muss VDSL-Verteiler öffnen

Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten nach dem Willen der Bundesnetzagentur Zugang zu den VDSL-Kabelverzweigern ermöglichen. VATM und Breko begrüßen die Entscheidung als "Meilenstein für mehr Wettbewerb bei der Breitbandversorgung".
Nach der gerichtlichen Niederlage bei der Errichtung von Schaltverteilern muss die Deutsche Telekom eine erneute Schlappe hinnehmen. Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Ex-Monopolist den Wettbewerbern im Bereich VDSL direkten Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss.
Konkret erhalten Vodafone & Co. damit die Möglichkeit, in die so genannten Multifunktionsgehäuse der Telekom – das sind spezielle Kabelverteiler für das Breitbandnetz – eigene aktive Übertragungstechnik (DSLAM) einzubauen. Ferner dürfen die Wettbewerber zukünftig selbst Glasfaserleitungen in die Kabelkanalanlagen einziehen oder erhalten das Recht, falls dort kein Platz vorhanden ist, unbeschaltete Glasfaser der DTAG anzumieten.
Die Entgelte hierfür werden in einem gesonderten Verfahren noch festgelegt. Damit entfällt für die Wettbewerber der Telekom die Notwendigkeit, eigene Verteilerkästen auf die Gehwege zu stellen. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte anlässlich der Bekanntgabe der jetzigen Entscheidung: „Die angeordneten Regelungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom sind ein weiterer wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb beim Breitbandausbau und damit für eine noch bessere Breitbandversorgung der Endnutzer.“

Telekom muss VDSL-Verteiler öffnen

In einer ersten Stellungnahme begrüßten die Branchenverbände VATM und Breko die neuen Bedingungen. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner forderte jedoch sogleich, dass nun auch „faire Konditionen bei diesem elementaren Vorleistungsprodukt“ notwendig seien. Der Breko verwies darauf, dass „das begrenzte Platzangebot im Kabelverzweiger oder Multifunktionsgehäuse der Telekom ein gerechtes Verteilverfahren notwendig macht“.
Die Entscheidung der Regulierungsbehörde kam letztlich deshalb zustande, weil die bereits im Sommer 2008 begonnenen Verhandlungen zwischen der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern zu diesem Thema nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösung geführt hatten.




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